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Onlinehändler, die gewerblich CPUs im Internet vertreiben, sehen sich häufig mit der Frage konfrontiert, wie sie Multikern-Prozessoren bewerben dürfen. Ist es etwa zulässig, bei Multikern-Prozessoren die Prozessortaktung als Summe der Einzeltaktungen der einzelnen Kerne anzugeben?
Beitrag von www.trdv.de
10.09.2009, 11:10 Uhr
Eine solche Bezeichnung ist der pure Blödsinn.
Der Prozessortakt ist 2,4GHz - egal ob für einen Kern oder für mehrere.
Das wäre so, als würde man bei einem Motorrad mit 2 Rädern eine Höchstgeschwindigkeit von 200 km/h und bei anhängen eines Beiwagens (3. Rad) von 300 km/h angeben.
Demnächst werden dann noch die Taktraten der Grafikkerne und des Bussystems dazu addiert...
CPU-Werbung: Ist die Bezeichnung "4 x 2,4 GHz = 9,6 GHz" eine irreführende Werbung? von 21.01.2008
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