Werbung mit Streichpreisen – was ist aus rechtlicher Sicht zu beachten?
Preisgegenüberstellungen sind gerade im Online-Handel ein beliebtes Mittel, um die eigenen Preise besonders attraktiv erscheinen zu lassen. Dabei wird der eigene Preis dadurch hervorgehoben, dass er einem anderen, höheren Preis gegenübergestellt wird, der zur Verdeutlichung des Preisvergleichs durchgestrichen ist. Bei den angesprochenen Personen soll damit der Eindruck erweckt werden, dass es sich um ein besonders günstiges Angebot handelt. Doch ist bei einer solchen Preiswerbung auch aus Sicht des Werbenden Vorsicht geboten. Denn nicht immer ist diese Form der Werbung zulässig. Daher möchten wir die rechtlichen Besonderheiten bei dieser Form der Werbung etwas genauer beleuchten.
Werbung mit Streichpreisen - Fristen
Beitrag von M. Becker
26.09.2016, 08:39 Uhr
Vielen Dank für die hilfreichen Informationen. Ich habe folgende Fragen:
1. Was ist im bei vorverlangten Preisen unter "angemessener Frist" zu verstehen, das heißt, wie lange sollte der ehemalige Preis verlangt worden sein? 2. Wie lange sollte die Preissenkung zurückliegen, bzw. wie lange dürfte die Herabsetzung des Preises andauern? Gibt es Richtlinien für saisonale Ware?
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