Die Ansprüche Betroffener bei Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch Äußerungen in Blogs und Bewertungsportalen
Ein Mensch wird in einem Forum aufs Übelste beleidigt. Oder: jemand stellt in einem Bewertungsportal unwahre Tatsachenbehauptungen über eine andere Person auf. Unabhängig davon, ob diese Äußerungen einen beruflichen Bezug haben oder rein privater Natur sind – die betroffene Person ist in ihrem Persönlichkeitsrecht verletzt. Im sechsten Teil der Serie „Bewertungsportale im Internet und ihre Auswirkungen aus rechtlicher Sicht“ nimmt sich die IT-Recht Kanzlei der Beantwortung der Frage an, welche Ansprüche einem Betroffenen bei Verletzung seines Persönlichkeitsrechts durch Äußerungen in Blogs oder Bewertungsportalen zusteht.
Den 185 als "Waffe" gegen Gegner einsetzen ist eine Sache, aber ist man für den Paragraph?!?
Beitrag von Tobias Claren
31.08.2016, 00:07 Uhr
StGB 185 solange er noch existiert privat als "Mittel zum Zweck" gegen schlechte Menschen, gegen Feinde einsetzen ist eine Sache. Besonders unter dem Aspekt, dass man nicht ohne Risiko selbst einfach zurückbeleidigen kann. Klar, es gibt 199 StGB "Wechselseitig begangene Beleidigung", aber darauf darf man nicht hoffen. Am Ende kassiert der Staat und irgendwelche Vereine denen man es evtl. nicht gönnt (evtl. der Reitverein der Tochter des Richters, oder ein von Richtern gegründetet Verein der Richter für Vorträge bezahlt, beides reale Fälle...) Geld von Beiden...
Wenn man sich zum Thema 185 StGB äußert wäre es daher nicht verkehrt sich zumindest dazu zu äußern wo man selbst steht. Findet man die Existenz von "Beleidigung" im Strafrecht gut, ist also moralisch ein problematischer Mensch, hat kein Problem mit den laut "KSZE" (Komitee für Sicherheit und Zusammenarbeit) Verstößen gegen die Meinungsfreiheit/Menschenrechte:
Zitat aus nächstem Link (weiter unten): "Die Stellungnahme des KSZE (Kommittee für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa) zu den Strafgesetzen einiger Staaten gegen 'Beleidigung' von 24. Mai 2002 lautete übrigens: "Strafgesetze gegen Beleidigung und Diffamierung werden häufig als nötige Abwehr gegen angeblichen Missbrauch der Meinungsfreiheit gerechtfertigt. Sie sind aber mit OSCE Normen nicht konform und deren Anwendung bildet einen Verstoß gegen das Recht auf freie Meinungsäusserung." Deutschland fällt nicht nur wegen der Pflege solcher Gesetzgebung auf, sondern durch den Exzess, den es auf der Grundlage solcher Paragraphen treibt. Der 'infantile Ehrenkult', der dahintersteckt, ist symptomatisch für zurück gebliebene unreife Staatsdiener."
Das KSZE bezeichnet Deutsche Staatsanwälte und Richter als "zurück gebliebene unreife Staatsdiener"!
Oder ist man evtl. für die Abschaffung von 185 StGB, wie es auch mal die Grünen gefordert haben sollen (während des Böhmermannrummel aber nicht mehr forderten, obwohl dass sehr passend gewesen wäre...)...
Hier im Webspace von einem Rechtsanwalt: http://rechtsanwalt-andreas-fischer.de/wp-content/uploads/2010/01/die-beleidigungsgesetze-in-deutschland.pdf (Englische Version: http://www.eucars.de/images/stories/insult_eng.pdf [enthält noch einen Vergleich des Deutschen "Verunglimpfung des Deutschen Staates und seiner Symbole" gegenüber dem Türkischen Pendant 301] )
Eugen Schiffer 1928 zum Englischen Recht:
"Dort sind Beleidigungsklagen, insbesondere wegen bloßer Schimpfworte, ausgeschlossen oder doch nur eine Seltenheit. Trotzdem herrscht auch dort nicht Mord und Totschlag unter den Menschen, wie man bei uns für den Fall Prophezeit, daß nicht die Gerichte zwischen sie treten."
In England gibt es nur noch die "Schriftliche Beleidigung" ("Libel"), und die nur unter ganz bestimmten Umständen. Daher gab es in drei aufeinanderfolgenden Jahren nur 1 Fall in England.
Im gleichen Zeitraum in Deutschland gut 570.000 Fälle. 190.000 pro Jahr. 20% aller Fälle im Strafrecht. 20%! Und dann jammern die Richter und Staatsanwälte über "Nachbarschaftsstreitereien", "Privatfehden", würden aber nie ihr geliebtes Beleidigungsrecht aufgeben wollen. Deren Ego würde es nicht vertragen, wenn sie jemand ganz offen, z.B. nach einem Prozess vor dem Gebäude (damit nicht ersatzweise Regeln des Gerichtes, "Missachtung..." greifen), evtl. vor Kameras/Mikrofonen beleidigt. Ja, auch derbe verunglimpft. In England kann Ich den Richter gleich nach dem Prozess vor Milionen von Zuschauern beleidigen. AUch witzhaft kreativ, dass evtl. die hundert Menschen neben der Kamera und die Zuschauer daheim lachen. Ich würde meinen, das erhöht den Faktor der Ehrverletzung noch. Jeder Lacher ist ja eine Art der Billigung.
In England gab es ein Interview im Rahmen deren Schmähgedicht-Wettbewerbs zur Beleidigung Erdogans. http://www.deutschlandradiokultur.de/gedichte-fuer-erdogan-beleidigen-als-wettkampf.2165.de.html?dram:article_id=352205 https://www.youtube.com/watch?v=5TpoJq4eynk
Gewonnen hatte der Ex-BM von London Boris Johnson (evtl. kein Zufall, ob der Ex-Angestellte des Spectator wirklich der Beste war wird bezweifelt...). Er sagte auf der Straße dem Dt. TV-Sender dass man es in England absolut nicht verstehen könne, wie Menschen Beleidigungen so ernst nehmen, dass sie sie strafrechtlich verfolgt sehen wollen. Dass es den Engländern auch nicht so persönlich nahe geht. "Mayestätsbeleidigung" ist evtl. der einzige diesbezügliche Schandfleck im UK-Recht, aber viel häufiger wird in den Niederlanden deswegen angeklagt und verurteilt. Obwohl man dort scheinbar auch keine "Beleidigung" unter Bürgern kennt. Interessant, in den Niederlanden zahlt man immer seine Gerichtskosten selbst. Und wohl auch den Prozess, wenn man gewinnt.
Weitere Kommentare zu diesem Artikel
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keinen von janet meinhardt, 08.09.2017, 21:27 Uhr
ich finde nichts, wie es mit persönlichkeitsrechten oä in einem blog aussieht. ich möchte einen blog machen, in dem ich krankenhäuser (art der frechen behandlung...), angebliche behindertentoiletten usw. beurteile und davon berichte. doch dazu will ich auch die krankenhäuser benennen, die standorte... » Weiterlesen
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