Achtung bei der Versendung geschäftlicher Werbe-Emails über soziale Netzwerke
Die IT-Recht Kanzlei wurde in letzter Zeit öfter mit Fällen konfrontiert, in denen Nutzer sozialer Netzwerke wie etwa XING für die Zusendung unverlangter Werbe-Emails abgemahnt wurden, die sie anderen Nutzern im Rahmen des vom Netzwerk zur Verfügung gestellten Email-Systems haben zukommen lassen.
Dipl. Ing.
Beitrag von m. creme
29.08.2016, 20:27 Uhr
Sehr geehrte Damen und Herren,
Vielen Dank für diesen Artikel.
Ist es denn möglich, E-Mail Adressen aus sozialen Netzwerken dazu zu verwenden, um eine persönliche Firmeninformation nichtwerblicher Art kundzutun?
Konkret verwenden wir folgenden Textlaut in unserer Nachricht:
"Liebe Bekannte, liebe Freunde, wie die meisten von euch bereits wissen, etablieren wir einen Onlinemarktplatz für das Starten von Bauvorhaben inkl. Baufinanzierungen.
Wir laden dich ein, dich bis zum 16.09.2016 kostenfrei anzumelden.
Übrigens: Du möchtest RealPD mit gestalten? Dann schreib uns, was wir aus deiner Branchenperspektive noch berücksichtigen sollten!
BG"
Weitere Kommentare zu diesem Artikel
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Mal menschlich betrachtet ... von Michael Rajiv Shah, 28.10.2011, 15:00 Uhr
Danke Herr Nagel ... (auch für das OK Ihren Artikel in meinem Blog zu übernehmen) ganz ab von aller Juristerei, die es Gott sei Dank gibt, stellt sich für mich immer die Frage der Effektivität UND dass es ja auch irgendwo eine Grenze des menschlichen Anstandes gibt. Jeder von uns wird... » Weiterlesen
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