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Leserkommentar zum Artikel

Der Verkauf von Zusatz-Garantien und Garantieversicherungen im Internet – Was müssen Händler dabei beachten?

Gegenwärtig zeigt sich ein neuer Trend im Online-Handel: Insbesondere große Elektronikhändler gehen vermehrt dazu über, ihren Kunden zusammen mit Elektrogeräten wie Computern, TV-Geräten und Smartphones gegen ein kleines Entgelt Garantie-Verlängerungen oder Garantieversicherungen zu verkaufen. Viele Händler stellen sich daher nun die Frage, unter welchen rechtlichen Voraussetzungen sie solche zusätzlichen Garantien verkaufen dürfen. Die IT-Kanzlei stellt die Voraussetzungen vor.

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Ballon

Beitrag von Uta
15.08.2016, 09:58 Uhr

Ist es nicht vielmehr so, dass die Garantieversicherung ein Drei-Personen-Verhältnis abbildet? Der Händler ist Garantiegeber / Versicherungsnehmer und nicht Vermittler? Der Käufer ist der Garantienehmer und die Versicherung der Versicherer. Für mich doch ein deutlicher Unterschied. Eine reine Vermittlung wäre doch eher im Falle der Direktversicherung zu bejahen?

Weitere Kommentare zu diesem Artikel

  • Garantieversicherung von Ferdinand Schneider, 08.08.2018, 10:20 Uhr

    Danke für diesen Artikel über Garantieversicherungen im Internet. Ich möchte vielleicht eine Zusatz-Garantie für meinen neuen Computer kaufen. Gut zu wissen, dass es ein 14 tägiges Widerrufsrecht gibt. http://www.brindlinger.at/versicherungen.html

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