Aktuelle Abmahnungen wegen Angabe "Voraussichtliche Versanddauer" als Lieferzeitangabe auf Amazon
Können Online-Händler ihre Waren nicht sofort liefern, stehen sie in der Pflicht, die Lieferzeit auf der Artikelseite anzugeben. Aktuell werden Online-Händler auf der Plattform Amazon wegen der Lieferzeitangabe "Voraussichtliche Versanddauer" abgemahnt. Die Abmahnerin bringt hierbei vor, dass die Lieferzeitangabe zu unbestimmt sei. Lesen Sie mehr zu den Hintergründen dieser Abmahnungen in unserem heutigen Beitrag.
Schadenersatz?
Beitrag von Amazonverkäufer III
22.07.2016, 19:18 Uhr
Wie sieht es mit einer Schadenersatzpflicht seitens Amazon aus, wenn man sich gegen eine Abmahnung wehrt und den Prozess verliert?
Weitere Kommentare zu diesem Artikel | Alle 2 Kommentare vollständig anzeigen
-
Veraussichtliche Versanddauer von auch Amazonverkäufer, 22.07.2016, 14:23 Uhr
Auch wir bieten mit kostenlosem Versand an und haben keinen Einfluss auf das Anzeigen der Versanddauer.
-
"voraussichtliche lieferzeit" von amazonverkäufer, 22.07.2016, 12:49 Uhr
ich verkaufe auf amazon mit kostenlosem versand. auch bei mir wird die "voraussichtliche" lieferzeit angezeigt.
Eigenen Kommentar schreiben?
Gerne können auch Sie uns einen Kommentar zu diesem Artikel hinterlegen.
Kommentar schreiben