Bewertungsanfragen von Händlern für Produktrezensionen und Shop-Bewertungen
Positive Shop-Bewertungen und eine Vielzahl von Produktrezensionen sind eine harte Währung im Online-Business. Je mehr und je positiver, desto besser. Daher haben Betreiber von Webshops ein großes Interesse daran, möglichst viel (und gutes) Feedback von ihren Kunden zu erhalten. Doch Vorsicht: nicht alles, was möglich ist, ist auch erlaubt! Ohne es zu wissen befinden sich gegenwärtig viele Online-Händler im unlauteren Bereich. Die IT-Recht Kanzlei stellt die gängigen Methoden vor, mit denen Webshop-Betreiber versuchen, Shop-Bewertungen und Produktrezensionen zu generieren und untersucht sie auf ihre rechtliche Zulässigkeit.
Selber Inhalt mal legal, mal nicht?
Beitrag von Erhard Kunz
30.05.2016, 17:21 Uhr
Hallo, verstehe ich das richtig, dass absurder Weise der selbe Inhalt per Postbrief legal und als E-Mail illegal ist?
Frage ich per Beiblatt oder Brief um eine (ehrliche) Bewertung des Artikels, darf ich das für physische und elektronische/digitale Produkte tun. Per E-Mail aber eigentlich gar nicht? Gab es hier nicht mal etwas, dass im Zusammenhang mit dem Verkauf auch die Bitte um Rezension, eventuell in der Rechnung zum Produkt enthalten, keine Werbung sondern Teil des Ablaufes sei? Missverständnis? Sehr interessanter Artikel!
Weitere Kommentare zu diesem Artikel
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Gesetzestext bitte bis zu Ende lesen! von Günther Kreutzer, 11.11.2016, 13:24 Uhr
Sie haben wohl Ihren eigenen Link nicht gelesen: (3) Abweichend von Absatz 2 Nummer 3 ist eine unzumutbare Belästigung bei einer Werbung unter Verwendung elektronischer Post nicht anzunehmen, wenn 1. ein Unternehmer im Zusammenhang mit dem Verkauf einer Ware oder Dienstleistung von dem Kunden... » Weiterlesen
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