Marke vs. Unternehmenskennzeichen- kein Markenschutz bei firmenmäßigem Gebrauch des Zeichens
Dem Inhaber einer Gemeinschaftsmarke stehen gegen eine unberechtigte Nutzung seiner Marke durch Dritte umfassende Unterlassungsansprüche zu. Doch wie weit reicht der Markenschutz im Falle einer Nutzung Dritter als reine Unternehmensbezeichnung? Der EuGH und der BGH hatten darüber zu befinden, ab wann eine Unternehmensbezeichnung auch eine markenmäßige Nutzung darstellt und entsprechende Abwehransprüche aus der (Gemeinschafts-)Marke nach sich zieht. Ausgangspunkt war dabei, dass der reine firmenmäßige Gebrauch keine Markennutzung darstellt. (EuGH, Urteil v. 11.09.2007, Céline, Az.: C-17/06, BGH, Urteil v. 13.09.2007, Az.: I ZR 33/05, BGH, Urteil v. 12.05.2011, Az.: I ZR 20/10)
Wortmarke vs Gesellschaft
Beitrag von Blumen Kübel
07.04.2016, 19:39 Uhr
Wie verhält sich rechtlich gesehen eine eingetragene Wortmarke gegen eine bestehende Gesellschaft die in ihrem Gesellschaftsnamen die von der anderen Firma geschützten Wortmarke und den Gegenstand verwendet? Z.B. Dornröschen Blumenhaus GmbH ist ein Floristengewerbe. Ein gewisser Herr Dornröschen aber, welcher mit der eben erwähnten Fa. nichts am Hut hat betreibt auch einen Blumenhandel. Er kommt auf die Idee seinen Namen, sprich Dornröschen im Deutschen Patent und Markenamt hinsichtlich seines Gewerbegegenstands schützen zu lassen und tut dies und erhält wenig später seine Urkunde. Frage: Ich welchen Rechtszustand verhält sich nun eine etwaige Beanspruchung beider Parteien im Sinne des Namen-Schutz und wie verhält sich ein evtl. Bestandsschutz bzw. der Namenschutz einer Gesellschaft in diesem Fall?
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