AGB, Widerrufsbelehrung und Pflichtinformationen: rechtssicheres Anbieten auf eBay-Kleinanzeigen
Das Inseratsportal „ebay-Kleinanzeigen“ erfreut sich aufgrund vielseitiger Verhandlungsmöglichkeiten nicht nur bei Käufern zunehmender Beliebtheit, sondern stellt auch für gewerbliche Anbieter vermehrt eine kostengünstige und umsatzstarke Alternative zur klassischen Auktionsplattform der Mutter „eBay“ dar. Der beschränkte Gestaltungsspielraum der Inserate konfrontiert Händler aber immer öfter mit rechtlichen Unsicherheiten bei der Umsetzung der diversen Informationspflichten des Fernabsatzes sowie mit Problemen des wirksamen Einbezugs von AGB. Weil die steigende Resonanz des Vertriebskanals aktuell viele Wettbewerbshüter auf die Anzeigen aufmerksam werden lässt, soll in diesem Beitrag dargestellt werden, wie und unter welchen Voraussetzungen ein rechtssicheres Anbieten auf eBay-Kleinanzeigen möglich wird.
AGB und Widerrufsrecht auf ebay-kleinanzeigen vermeiden
Beitrag von Rolf Oetinger mail an rolf.oetinger@web.de
24.02.2016, 19:37 Uhr
wie finden Sie diese nachstehende Formulierung, da müsste ich keine AGB oder Widerrufsrecht zusenden. Der Kauf findet wie in einem Ladengeschäft statt, das Angebot ähnelt einem Werbeflyer oder sonstiger Werbung im Internet mit Kontaktdaten. Ich meine, es könnte hier auch ein Festpreis angeboten werden wie bei jedem Werbeflyer auch, solgange der Verkauf nicht im Fernabsatz angeboten wird. Hier die Formulierung, die ich für ebay-Kleinanzeigen als gewerblicher Händler verwenden würde:
...Kein Verkauf im Fernabsatz, kein Verkauf per e-mail, Telefon, Fax oder über sonstige Fernkommunikationsmittel, sondern Kauf und Kaufvertrag findet bei Besichtigung und Übereinkunft über den Preis bei mir in 35447 Reiskirchen statt.
Weitere Kommentare zu diesem Artikel
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Problematik Ebay Kleinanzeigen von Aiko Gröning, 07.02.2016, 09:54 Uhr
Ein sehr gelungender und aufschlussreicher Beitrag, der die Problematiken mit Ebay Kleinanzeigen völlig auf den Punkt bringt. Ich bin nun schon seit mehreren Tagen am räteln, wie ich den gesetzliche Pflichten nachkommen soll, wenn man lediglich das Impressum, was vom Umfang den geringsten Teil... » Weiterlesen
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