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Kürzlich wurde ein Online-Händler abgemahnt, der über die eBay-Plattform Komucha- und Kefir-Produkte angeboten hatte. Vorgeworfen wurde dem Händler, dass er beim Handel und Vertrieb seiner Lebensmittel gegen zahlreiche lebensmittelrechtliche Bestimmungen verstoßen habe.
Beitrag von G. Weber
22.08.2009, 13:19 Uhr
Den Gerichten ist zu gratulieren! Gerade in solch sensiblen Berichen wie dem Lebensmittelverkauf sind strengste Anforderungen geboten! Schließlich muss der Kunde - wenn er das Produkt schon nicht faktisch vor sich hat - mit den Informationen versorgt werden, die benötigt werden!
Abmahnung: Wegen fehlerhafter Lebensmittelkennzeichnung von 22.08.2009
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