Es wurde leider kein Ergebnis gefunden. Bitte versuchen Sie es erneut.

keine Ergebnisse
Affiliate-Marketing
Afterbuy
Amazon
Apotheken-Online-Shop
Apps (Datenschutzerklärung)
Argato
Avocadostore
Azoo
Booklooker
Branchbob
Brick Owl
BrickLink
Cardmarket
Cdiscount.com
Check24
Chrono24
Coaching
commerce:seo
Conrad
Consulting
CosmoShop
Decathlon
Delcampe
Dienstleistungen
Discogs
Dropshipping
Dropshipping-Marktplatz
eBay
ecwid
eGun
Einkaufsbedingungen (B2B)
ePages
Etsy
Etsy (digitale Inhalte)
Facebook
Facebook (Warenverkauf)
Fairmondo
Fernunterricht
For-vegans
Fotografie und Bildbearbeitung
Freizeitkurse
Galaxus
Galeria
Gambio
Gambio-Cloud
Gastro-Lieferservice (Restaurants)
German Market
Germanized for WooCommerce
GTC for Shopify
GTC-Kaufland.de
Handmade at Amazon
home24
Homepage
Hood
Hornbach
Hosting
Hosting B2B
Individuelle Kundenkommunikation (B2B)
Individuelle Kundenkommunikation (B2C)
Instagram
Instagram (Warenverkauf)
Jimdo
Joomla
JTL
Kasuwa
Kaufland
Kaufland - alle Marktplätze
Kaufland DE,CZ,SK
Kleinanzeigen.de
Kleinanzeigen.de (Vermietung)
Leroy Merlin
Lightspeed
LinkedIn
Lizenzo
Magento
Manomano
Mediamarkt
MeinOnlineLager
metro.de
modified eCommerce-Shops
Online-Shop
Online-Shop (digitale Inhalte)
Online-Shop - B2B
OnlyFans
OpenCart
Otto
Oxid-Shops
Palundu
Pinterest
plentymarkets
Praktiker
Prestashop
Printkataloge
Productswithlove
RAIDBOXES
Restposten
Restposten24
Ricardo.ch
Selbstbedienungsläden
Seminare
SHOMUGO
Shop - Online-Kurse (live oder on demand)
Shop - Verkauf von eigener Software
Shop - Verkauf von fremder Software
Shop - Vermietung von Waren
Shop Apotheke
Shopify
Shopware
Shpock
Shöpping
Smartvie
Snapchat
Spandooly
Squarespace
Stationärer Handel
STRATO
Teilehaber.de
Threads
TikTok
Tumblr
Twitch
TYPO3
Verkauf von Veranstaltungstickets
Vermietung Ferienwohnungen
Vermietung von Shops (inkl. Hosting)
VersaCommerce
VirtueMart
voelkner
webador
Webdesign
Webflow
Webshop Factory
Werky
WhatsApp Business
WhatsApp Business (Warenverkauf)
Wix
WooCommerce
WordPress
Wordpress (Warenverkauf)
wpShopGermany
X (ehemals Twitter)
Xanario
XING
xt:Commerce
XXXLutz
YouTube
zalando
Zen-Cart
ZVAB
Leserkommentar zum Artikel

AG Dieburg: Kein wirksamer Widerruf durch Verweigerung der Annahme durch den Verbraucher

Zur Beantwortung der Frage, ob ein Kunde ein Ihm zustehendes Widerrufsrecht wirksam ausgeübt hat und entsprechende Ansprüche gegenüber dem Händler bestehen, sind für den Unternehmer zwei Voraussetzungen maßgeblich: Zum einen müsste der Verbraucher den Widerruf durch Erklärung wirksam ausgeübt haben und zum anderen müsste er dies innerhalb der gesetzlich vorgegebenen Frist getan haben. Zu beiden Voraussetzungen hat sich das AG Dieburg in seinem Urteil vom 4.11.2015 (Az. 20 C 218/15 (21)) geäußert.

» Artikel lesen


Frau

Beitrag von Stephanie Schwärzel
04.02.2016, 13:50 Uhr

Vielen Dank für diese Inforamtion. Was bedeutet dies jetzt für di ebeiden Vertragspartner ? Der Kunde bekommt keine Erstattung hat jedoch Anrecht auf die Ware, korrekt ? Nun muss ja diese annahmeverweigerte Ware auch wieder zum Kunden, wer zahlt nun den erneuten Versand bzw. die Kosten für den Rückversand aufgrund der Annahmeverweigerung ?

Weitere Kommentare zu diesem Artikel

  • Gleiche Frage von Ingo, 07.02.2016, 10:43 Uhr

    Beitrag von Stephanie Schwärzel 04.02.2016, 13:50 Uhr Die gleiche Frage drängt sich mir da auch auf. Aber ich nehme an, das der Kunde da die erneuten Kosten tragen muß, da er die Rücksendung ja selbst verursacht hat.

Kommentar schreiben

© 2004-2024 · IT-Recht Kanzlei