Leserkommentar zum Artikel Schutzpaket: Für die Rechtssicherheit der medizinischen Website

Zunehmend wenden sich Angehörige von Heilberufen und insbesondere Ärzte an die IT-Recht Kanzlei, um sich für ihren Webauftritt rechtlich beraten zu lassen. Die Kanzlei bietet hierzu ein Schutzpaket an, das die rechtlichen Besonderheiten der Prüfung medizinischer Websites berücksichtigt. Zudem steht Interessierten ein Blog zu diesem Themenkomplex zur Verfügung.

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Beitrag von RA Barth
21.08.2009, 19:43 Uhr

Sehr geehrte Leserin, vielen Dank für Ihren Beitrag. Selbstverständlich ist der Beitrag auf dem neuesten Stand. Allein habe ich mich in diesem Beitrag auf die Zitierung des Gesetzes beschränkt. Die einschlägige BGH-Rechtsprechung ist wohl bekannt. Dies können Sie auch gerne in unseren anderen Artikeln zu diesem Thema nachlesen. In vorliegendem Artikel ging es jedoch allein um das Gesetz, welches in diesem Zusammenhang zu beachten ist und welches letztlich für den Bedarf einer Rechtsberatung ausschlaggeben ist.
MFG RA Barth

Weitere Kommentare zu diesem Artikel:

  • Heilpraktikerin von Interessentin, 21.08.2009, 19:37 Uhr

    Sind Sie sicher, dass Ihre Informationen auf dem neuesten Stand sind? Soweit ich weiß, ist durch das BGH-Urteil vom 1.3.2007 (AZ I ZR 51/04) die Einschränkung der Darstellung in Berufskleidung aufgehoben, sofern keine Irreführung davon ausgeht. Außerdem gelten die Einschränkungen des... » Weiterlesen

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