Tel.: +49 (0)89 / 130 1433-0
Fax: +49 (0)89 / 130 1433-60
E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de
Die Wettbewerbszentrale (Büro Stuttgart) hat einen eBay-Verkäufer von Taschen abgemahnt, der sein Produkt mit dem Hinweis "Faux Leder" beworben hat. Dies sei unzulässig, da es sich tatsächlich um Kunstleder handele und die angesprochenen Verkehrskreise den französischen Begriff "Faux" nicht verstehen könnten.
Beitrag von Aline G.
21.08.2009, 06:31 Uhr
Täusche ich mich, oder ist "Faux" nicht ein mittlerweile gängiger Alltagsbegriff, den man aufgrund "Faux pas" kennt? Natürlich handelt es sich dabei um französische Vokabel, aber der Begriff würde sich- "Leo" sei Dank - doch jederzeit übersetzen lassen. Meines Wissens gibt es auch kein Tier namens "Faux", welches hier Namensgeber für ein ganz spezielles Leder sein könnte. Es tut mir Leid, aber das Ganze amüsiert mich sehr!
Weitere Kommentare zu diesem Artikel:
Zur Anmerkung von Aline: Der Begriff Faux im Zusammenhang mit Leder und Pelz ist nicht nur im französischsprachigen Raum gebräuchlich, sondern als "faux leather" (Lederimitat) und z.B. auch "faux fur" (Pelzimitat) im gesamten englischsprachigen Raum sehr verbreitet und dort allgemein... » Weiterlesen
Wettbewerbszentrale: Mahnt Verkäufer von Taschen ab, der irreführend mit dem Begriff "Faux Leder" wirbt von 20.08.2009
IT-Recht Kanzlei
Alter Messeplatz 2
80339 München
Tel.: +49 (0)89 / 130 1433 - 0
Fax: +49 (0)89 / 130 1433 - 60
E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de