Tel.: +49 (0)89 / 130 1433-0
Fax: +49 (0)89 / 130 1433-60
E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de
Oft wird der IT-Recht Kanzlei die Frage gestellt, ob auch im Online-Handel Lebensmittel gemäß der Lebensmittelkennzeichnungsverordnung (LMKV) zu kennzeichnen sind. Müssen etwa bei Lebensmitteln, die dem Verbraucher in Fertigpackungen geliefert werden, bereits im Internet Stoffe und Zusatzstoffe und das Mindesthaltbarkeitsdatum angegeben sein?
Beitrag von Biobauer
18.08.2009, 11:16 Uhr
Gerade beim Onlineverkauf müssen die Lebensmittel doch so transparent wie möglich dargestellt werden. Schließlich kann der Kunde das Produkt weder in die Hand nehmen, daran riechen oder es evtl sogar probieren. Wenn ich z.B. bei meiner Currywurst-Bude umd die Ecke schon am Werbeschild anhand von Sternchen sehe, was in der Wurst steckt, muss ich das auch beim Onlineshop-Verkauf.
Lebensmittelkennzeichnung: Müssen Lebensmittel auch im Internet gekennzeichnet sein? von 17.08.2009
IT-Recht Kanzlei
Alter Messeplatz 2
80339 München
Tel.: +49 (0)89 / 130 1433 - 0
Fax: +49 (0)89 / 130 1433 - 60
E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de