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Das Landgericht Hannover hat mit Urteil vom 17.08.2009 die Klage eines Reisenden gegen den Reiseveranstalter Airtours TUI abgewiesen (Az.: 1 O 209/07). Der Kläger könne keine Reduzierung des Reisepreises verlangen, selbst wenn die Wellen am Strand einer Seychelleninsel wegen schlechten Wetters zu hoch gewesen sein sollten, um zu baden und zu schnorcheln.
Beitrag von RA JM
17.08.2009, 12:35 Uhr
... und auch Einheimische am Strand berechtigen nicht zur Reisepreisminderung:
http://www.kostenlose-urteile.de/newsview8285.htm
Harte Zeiten für Pauschaltouristen. ;-)
Weitere Kommentare zu diesem Artikel:
Unglaublich! Es wäre mir im Traum nicht eingefallen, wegen zu hoher Wellen vom Reiseveranstalter eine Erstattung zu verlangen! Manchmal kann man nur den Kopf schütteln, wenn man sich überlegt, womit sich deutsche Gerichte ersthaft beschäftigen müssen...Es ist wohl anzunehmen, dass der Herr auf den... » Weiterlesen
Lustiges Urteil: Wellen vor Seychellen sind kein Reisemangel von 17.08.2009
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