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Der IT-Recht-Kanzlei hatte in jüngster Zeit gehäuft mit Fälle zu tun gehabt, in denen der Modekonzern Abercrombie & Fitch im Wege markenrechtlicher Abmahnungen gegen Ebay-Verkäufer von Modeartikeln der Marken „Abercrombie & Fitch“, „Abercrombie“ oder „A & F“ vorgegangen ist.
Beitrag von Dr. O
19.08.2008, 11:04 Uhr
... fraglich ist aber auch, ob es nicht - für in den USA gekaufte Shirts - WTO-rechtlich (TRIPS) eine "globale" Erschöpfung gibt - letztlich fließen die Erlöse alle dem gleichen Unternehmen zu. Auch die Frage, ob diese Nutzung von Markenrecht zur Unterdrückung von Weiterverkäufen ("passive sales") kartellrechtlich zulässig ist (oder wenn nicht, eine Rechtfertigung vorliegt), kann relevant werden. Letztlich liegt schlicht und ergreifend im Verkauf des Original-T-Shirts in den USA eine Einwilligung zur Nutzung desselben einshcließlich seiner Marke, die kartellrechtlich weder hier noch dort im Weiterverkauf beschränkbar ist. Fraglich ist allein, ob diese Einwilligung auch dem Inhaber der Marke in Europa zurechenbar ist...
Weitere Kommentare zu diesem Artikel:
Ich erspare mir Kommentar zu Markenrechtschutz , da es Seiten füllen würde . Nur eins es ist korrekt jeden Käufer vor Kopien / Fälschungen zu schützen die Leib und Leben gefährden ( Tabletten / Medizin / Ersatzteile , ect . Aber gerade bei Bekleidung und expleziet bei Re-Importen sollte der... » Weiterlesen
Markenrechtliche Abmahnung durch Abercrombie & Fitch bei Ebay-Verkauf: wann greift Erschöpfungsgrundsatz? von 21.09.2007
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