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Das LG Bielefeld entschied kürzlich, dass es wettbewerbswidrig sei, über das Internet im Sinne des § 3 Abs. 1 EnVKV kennzeichnungspflichtige Haushaltslampen und Haushaltsleuchtstofflampen anzubieten oder zu vertreiben, ohne diese mit Angaben über den Verbrauch an Energie und anderen wichtigen Ressorucen sowie zusätzlichen Angaben zu kennzeichnen.
Beitrag von Milla B.
10.08.2009, 12:39 Uhr
Was versteht man unter: "Lampen, die als Teil eines Geräts vermarketet werden, dessen Hauptverwendungszweck nicht die Erzeugung von Licht ist"? Etwa die Lampe, die in einem Kopierer ist? Wohl eher nicht, da die wiederum keine Haushaltslampe ist. Hätten Sie ein Beispiel?
LG Bielefeld: Verkauf von Haushaltslampen und Haushaltsleuchtstofflampen ohne Kennzeichnung i.S.d. EnVKV ist wettbewerbswidrig von 10.08.2009
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