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Durch e-bay unschuldig zum Verbrecher auf alle Ewigkeit gestempelt!

Beitrag von Horst Garbe
03.09.2015, 11:52 Uhr

Nein, ich bin von e-bay nicht zum Dieb oder Hehler erklärt worden, ich soll jemand anders sein, als der ich bin! Also Vortäuschung falscher Tatsachen! Warum e-bay dies so sieht, ist mir bis heute nicht schlüssig erklärt worden. Es wird einfach behauptet und fertig! Das Geschmäckle an der Sache: Wenn e-bay Dich einmal zum Verbrecher auserkoren hat, dann bleibst Du es auch auf alle Ewigkeit (Amen!). Denn gegen die Aufforderung, meine sämtlichen Daten bei e-bay ein für alle Mal zu löschen (wer will schon mit einen Geschäftspartner, der Dich als Verbrecher einstuft, zusammenarbeiten geschweige denn dort vermerkt sein?), verwehrt sich dieses fragwürdige Unternehmen mit aller Macht. Begründet wird dies mit Luxemburger Recht. Wusste gar nicht, dass die Luxemburger jetzt die Rechtsprechung von Schurkenstaaten praktizieren: „Du gefällst mir nicht, dann bist Du automatisch kriminell!“ E-bay, der unseriöse Geschäftspartner an Deiner Seite stempelt Dich also ohne jegliche Beweise nur durch eine Behauptung zum Verbrecher ab, um Dir dann diesen Ruf für alle Tage anzuheften. Was war passiert? Ich wollte Mitte Dezember 2014 alte Canon-Kameras, Erbstücke meines Vaters aus den siebziger Jahren (AE 1 und AV 1 sowie Zubehör), zum Verkauf anbieten. Anstatt die Kameras im e-bay Internetangebot wiederzufinden, erhielt ich die freundliche Antwort: „Bei der Überprüfung Ihres e-bay-Kontos sind wir jedoch auf Aktivitäten gestoßen, die Anlass zu ernsthaften Sicherheitsbedenken geben“. Erst nach intensiver Nachfrage erfahre ich, dass ich nicht der sein soll, für den ich mich ausgebe! Nun werden innerhalb von 72 Stunden Kopien meines Ausweises, eine Gewerbeanmeldung (obwohl ich kein Gewerbe betreibe!), eine amtliche Meldebestätigung für meine Adresse und die Rechnungskopien zum Kauf der Kameras verlangt. Nun ist es dummerweise nicht einfach, Verstorbene nach dem Verbleib der Rechnungen von vor rund 40 Jahren zu fragen! Nachdem ich nunmehr für e-bay als „Schwindler“ und „Betrüger“ gelte, bin ich vorsichtig geworden und frage ich mich, was man mit der Nummer meines Ausweises anstellen will? Mich als „Most Wanted“ ausschreiben und an jeden Baum hängen? Um mich und meinen untadeligen Ruf zu schädigen? Nein, ich werde einen Teufel tun, mich weiter diesem Unternehmen zu offenbaren! Vielmehr habe ich e-bay geraten, mich als Verdächtigen zur Anzeige zu bringen, damit ich sämtlichen Zweideutigkeiten zu meiner Person durch offizielle rechtstaatliche Überprüfungen – sozusagen „staatlich geprüft“ - aus dem Weg gehen kann und ich dadurch von meiner angeblichen Kriminalität höchstrichterlich entlastet werde. Dies wiederum hat man sich bei e-bay bis heute nicht getraut, wohlwissend darum, dass ich kein Verbrecher bin und dafür auch keine nachhaltigen Beweise erbracht werden können. Stur wiederholt sich das Unternehmen immer wieder darin, mein e-bay-Konto nach Beweisvorlage (Ausweis, Verkaufsdokumente usw.) zur weiteren Nutzung freischalten zu wollen. Offensichtlich versteht man die deutsche Sprache nicht: Es geht weder um die Weiternutzung des Kontos, noch um eine Wiederfreischaltung! Es geht schlichtweg darum, meine kompletten Daten ein für alle Mal bei e-bay zu löschen! Dies versteht man nicht oder will es nicht verstehen – mangelnde Sprachkenntnisse oder böse Absicht, den ehemaligen Kunden wegen seines Weggangs und seiner nicht vorhandenen Hörigkeit zu bestrafen – es ist müßig, darüber zu spekulieren! Um keine Missverständnisse aufkommen zu lassen: Sehr wohl bin ich für Maßnahmen, unseriösen Anbietern das Handwerk zu legen. Dass dabei aber offensichtlich jeder Inserent aufs Geradewohl zum Übeltäter denunziert werden kann, wie´s gefällt, und seine Abwehr gegenüber einer falschen Behauptung kein Gehör findet, kann nicht der Sinn des gepflegten Umgangs mit dem seriösen und unbescholtenen Kunden sein. Daher bleibt mir nach diesem einschneidenden Erlebnis nur die Erkenntnis: Iiiiiiiih-bay!

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