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Viele Kunden werden von Räumungsverkäufen geradezu magisch angezogen: es herrscht das Ambiente eines orientalischen Bazars, es gibt Schnäppchen ohne Ende und die Kunden ergattern letzte Einzelstücke, die es so bald (zumindest dort) nicht mehr zu kaufen gibt. Irgendwie blöd ist jedoch, wenn ein Geschäft alle drei Monate „Räumungsverkauf wegen Geschäftsaufgabe“ macht – und damit einfach nicht aufhört. Das verstößt zudem gegen Klausel Nr. 15 des UWG. Lesen Sie dazu jetzt den sechzehnten Teil der [Serie der IT-Recht Kanzlei|schwarze-liste-serie.html] .
Beitrag von Georg Schiffer
09.08.2009, 19:33 Uhr
Diese "schwarze" Klausel erscheint völlig sinnlos, da natürlich NIE ein Händler zugeben würde, dass er den Räumungsverkauf nur zur Umsatzsteigerung erfunden und niemals geplant habe, sein Geschäft wirklich zu schließen. Diese Trickserei dürfte sich auch nicht nachweisen lassen, so dass die Klausel faktisch nie zur Anwendung kommen wird. Falls es jedoch einen Anwendungsfall gibt, würde der mich sehr interessieren. Über einen Hinweis Ihrerseits würde ich mich sehr freuen.
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