Ab-Grundpreise: Darf bei unbestimmten Gesamtpreisen eine Grundpreis-Untergrenze angegeben werden?
Fehlende Grundpreise im Online-Shop stellen eine der größten Zielscheiben für Abmahnungen dar. So ist es nicht verwunderlich, dass die meisten Händler gewillt sind, der Angabepflicht bedingungslos Folge zu leisten. Allerdings existieren Konstellationen, in denen Grundpreise mangels endgültiger korrespondierender Gesamtpreise ihre Vergleichs- und Klarstellungsfunktion augenscheinlich einbüßen. Der folgende Beitrag geht der Frage nach, ob es zulässig ist, nur durch eine Untergrenze bestimmten Gesamtpreisen entsprechende „Ab“-Grundpreise beizustellen.
Auch bei gleichem Gesamtpreis könnte es Probleme geben
Beitrag von Michael S.
28.08.2015, 09:16 Uhr
Vielen Dank für diesen sehr interessanten Artikel. Aber genau genommen könnte dieses Problem auch bei einem eindeutigen Gesamtpreis auftreten. Wenn z.B. alle Sorten Schokolade für 0,99 Euro angeboten werden, gibt es keinen "Ab-Preis", denn der Betrag steht fest. Allerdings könnte saisonbedingt ein Sorte Schokolade mehr Inhalt haben und dadurch einen anderen Grundpreis.
Mit freundlichen Grüßen, Michael S.
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