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Leserkommentar zum Artikel

Anleitung zur Erstellung eines Youtube-Impressums

Fehlende oder unzureichende Angaben über anbieterspezifische Kontaktinformationen sind ein beliebtes Abmahnziel, weil die sie voraussetzende Impressumspflicht im digitalen Bereich weite Ausmaße annimmt. Neben geschäftsmäßigen Internetseiten und gewerblichen Präsenzen auf Verkaufsplattformen setzen nach der Rechtsprechung auch Auftritte in Social Media immer dann ein Impressum voraus, wenn die Profile nicht nur rein privaten Zwecken dienen. Gerade dort stellt sich die rechtskonforme Einbindung der Informationen aber häufig als Problem dar. In dieser Anleitung zeigt die IT-Recht Kanzlei, wie Sie ein rechtssicheres Youtube-Impressum erstellen können.

» Artikel lesen


Datenschutz und Geschäftsschädigung

Beitrag von fritz
25.08.2015, 21:04 Uhr

Ich bin gerade dabei, mein Impressum auf diversen Plattformen zu verteilen. Und was ich dabei sehe, ist unglaublich. Die Angaben und die Vorgehensweisen sind für mich absolut nachvollziehbar. Allerdings ist es traurig, wie mit diesen Pflichten umgegangen wird.

Abgesehen davon, dass scheinbar viele Unternehmen, Unternehmer und auch Web Designer ein fehlendes oder falsches Impressum als Kavaliersdelikt ansehen, machen sich scheinbar auch der Rechtgeber und die Plattformen wenig Gedanken über die Fehler und Auswirkungen im Bezug auf Impressumpflicht und Impressumangaben.

Beispiel: Laut Angabe im Text ist das Verlinken des Impressums auf Social Media Plattformen erlaubt. Dies ist allerdings bereits ein strittiges Thema. Begründung: wenn die Seite ausfällt, gibt es für die Social Media Plattform kein Impressum mehr. Wenn auch kurzfristig. Dies wird mit bis zu 50.000 Euro Strafe geahndet. Und diese 50.000 Euro Strafe müssen nicht auf einer Abmahnung beruhen, sondern es besteht auch die Möglichkeit, von einem Konkurrenten angezeigt zu werden! Andererseits ist es für Unternehmen ein wertvolles Mittel, ein zentrales Impressum anzulegen und zu verwalten. Es ist äußerst mühsam, jede kleinste Änderung auf allen Plattformen manuell durchzuführen. Das Verlinken des Impressum mag also IN DIESEM FALL erlaubt sein. Aber es geht mit deutlichem Risiko einher.

Ein weiteres Problem ist, dass Plattformen, und hier sei Xing als Beispiel genannt, nur Angaben in Klartext erlauben. Das VERLINKEN eines Impressums ist also technisch gar nicht möglich!

Die Verlinkung auf Youtube leuchtet mir ein. Während dies dem rechtlichen Aspekt nachkommt, gibt es aber aus technischer und unternehmerischer Sicht im Bezug auf die Angaben im Text ein riesengroßes Problem! Zum einen wird der Linktext nur beim ERSTEN Link angezeigt und nicht bei allen. Wodurch wir unseren wichtigsten Linkplatz verlieren. Noch schlimmer ist aber, dass mit dem Impressum in den Banner-Links ein kompletter Werbeplatz weg ist. Und diese sind von Youtube auf 5 Stück begrenzt. Das Impressum ist praktisch ein "Notfallkontakt". Ich will meine Interessenten und Kunden nicht in meinem Impressum haben, sondern auf meinen Angeboten, Seiten und Kanälen. Im Gegenteil: zum Start einer Webseite haben wir sogar klar gesehen, dass von 600 Seitenbesuchern kaum ein einziger am Impressum oder den rechtlichen Angaben interessiert ist. Hierfür einen wichtigen Link zu opfern, sorgt also nicht nur dafür, dass wir gegenüber internationalen Konkurrenten ohne Impressumpflicht einen Nachteil haben. Sondern es handelt sich hier tatsächlich um GESCHÄFTSSCHÄDIGUNG, weil ein Platz der für andere "Werbung" bzw. Umsatzförderung vorgesehen ist, für das Impressum verwendet wird. In den meisten Fällen handelt es sich gerade bei dem Platz mit Beschriftung entweder um die Hauptwebseite oder um das wichtigste Angebot eines Unternehmens! Und somit fällt bei der beschriebenen Vorgehensweise der WICHTIGSTE LINKPLATZ auf Youtube aufgrund der Impressumpflicht aus!

Die dritte Sache ist, dass es zahlreiche Einzelunternehmen gibt, bei denen es sich bei den Unternehmensdaten um private Daten handelt. Und als Privatperson habe ich sogar laut Gesetz das RECHT AUF DATENSCHUTZ.

Viele Plattformen treten aber genau dieses Recht mit Füßen. Während Facebook z.B. die Angaben in Klartext erwartet, aber noch Links erlaubt, gibt es auf Xing beispielsweise nur noch die Möglichkeit, Klartext und nicht einmal Links anzugeben. Und das tritt das Recht auf (persönlichen) Datenschutz mit Füßen!

Das Gesetz gibt NICHT vor, dass das Impressum als Klartext eingebunden oder angegeben werden muß. Insofern besteht die Möglichkeit, die Impressumdaten zu schützen. Dieses Recht wird allerdings mit der Erwartung von Klartext genommen. Klartext ist nämlich auch von Suchmaschinen, illegalen Spambots usw. lesbar. Und das Impressum verlangt per Gesetz die Angabe von Kontaktdaten, inkl. konkrete Adresse! Da viele Plattformen allerdings die Angabe in Klartext erwarten, wird der Urheber der Daten vollständig seines Schutzes beraubt und weltweit öffentlich bloßgestellt! Und dieses Problem trifft besonders Einzelunternehmer, die zu Hause arbeiten oder auch nur vom Home Office aus!

Die Impressumpflicht ist also eine Sache. Aber hier besteht von allen Seiten DRINGENDER HANDLUNGSBEDARF.

Weitere Kommentare zu diesem Artikel | Alle 18 Kommentare vollständig anzeigen

  • Natürliche Person von Kig, 12.08.2022, 15:58 Uhr

    Guten Tag, muss man bei der der Angabe eines Youtube-Impressums wirklich die komplette Anschrift wie die Straße eingeben? Reicht nicht ein Xing-Profil oder eine Telefonnummer und eine E-Mail-Adresse. Ich sehe bei Offenbarung der Anschrift, das Problem des Stalkens, Bedrohens oder dass irgendwelche... » Weiterlesen

  • Youtube von Daniela Santos, 10.03.2021, 17:23 Uhr

    Guten Tag, ich hätte da mal eine Frage. Wenn ein youtube Kanal betrieben wird und die Person als freiberuflicher Trainer eine Steuernummer hat, ist man dann auf youtube als natürliche Person oder als juristische Person unterwegs?

  • Sehr hilfreicher Beitrag! von Dr. Tilman Platz, 22.05.2020, 09:11 Uhr

    Danke sehr für diesen sehr hilfreichen Beitrag und die anschauliche Darstellung!

  • danke! von verena, 29.04.2019, 10:03 Uhr

    vielen dank für diese ausführliche, gute anleitung. hat mir SEHR geholfen!

  • Danke von Stefan S, 25.01.2019, 08:18 Uhr

    Sehr gute Anleitung. Danke

  • Was wenn ich keine externe Seite habe? von Lisa Kofler, 21.05.2018, 20:15 Uhr

    Hallo ihr lieben, was ist wenn ich keine Homepage habe, wo ich das verlinken kann? Freue mich auf die Antwort. Wenns geht unter liskof@hotmail.de

  • Bekannte Persönlichkeiten von Alex, 14.09.2017, 19:58 Uhr

    Wie sieht es eigentlich bei bekannten Youtube-Persönlichkeiten aus, die ausschließlich von zu Hause aus arbeiten und eine Angabe der Privatadresse im Impressum eine direkte negative Auswirkung auf das Privatleben dieser Person haben würde? Würden sich da Alternativen ergeben?

  • Vielen Dank! von Marion Mertz Hypnose und Klangmassage, 14.08.2017, 21:54 Uhr

    Das habe sogar ich verstanden! Eine wirklich große Hilfe. Besten Dank.

  • Sehr informativ. Danke. von Christian, 28.07.2017, 21:47 Uhr

    Danke für die Informationen. Nur was genau gehört in ein Impressum? Etwa auch Vor- und Nachname sowie Adresse? Denn so etwas fände ich schon sehr grenzwärtig für einen Youtube-Kanal.

  • Sehr hilfreich! von Julia, 17.07.2017, 11:21 Uhr

    Vielen lieben Dank für diese detaillierte Anleitung!  Hat super geklappt :-) Grüße Julia 

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