Kampf gegen die schleichende „Zwangspaypalisierung“ – eBay-Händler schaltet Bundeskartellamt und EU-Kommission ein
Die Geschichte des (noch) einsamen Kampfes eines eBay-Händlers gegen den immer weiter zunehmenden Zwang, Paypay als Zahlungsweise bei eBay zu akzeptieren.
PayPal akzeptiert und in der Folge Geld und Ware weg! Für uns gilt: nie wieder eine Zahlung über PayPal!
Beitrag von Magro
18.08.2015, 16:34 Uhr
Mein Sohn verkaufte im Mai privat einen gebrauchten Artikel an einen Italiener, der entgegen des anders lautenden Angebotes unbedingt per PayPal zahlen wollte. Letztlich erklärte sich mein Sohn, der den Artikel unter Ausschluss von Garantie und Rücknahme angeboten hatte, mit dieser Zahlart einverstanden, soweit der Käufer einen Teil der PayPal-Gebühren übernehmen bzw. zusätzlich zahlen würde. In der Folge wurde trotz der noch ausstehenden Restzahlung die Ware an den Käufer nach Italien übersandt und trotz Erinnerung meldete sich der Käufer erst Ende Juni 2015 mit zwei relativ belanglosen Fragen, die sich eigentlich bereits aus der Artikelbeschreibung selbst beantworteten. Es folgten keinerlei weitere Rückfragen, jedoch die Restzahlung blieb auch über die folgenden Wochen aus. Nach dem Urlaub meines Sohnes rief dieser sodann bei PayPal an und erfuhr dort, dass der Käufer mit zwischenzeitlich abweichender Namensnennung im Juli 2015 (also 8 Wochen nach Kaufpreiszahlung über PayPal) ohne vorherige Information mit der Begründung eines "erheblich von der Beschreibung abweichenden Artikels" einen Käuferschutzantrag gestellt hatte ... ... dies also nach näherungsweise 8 Wochen der Nutzung eines hier einwandfrei funktionierenden Artikels!
PayPal entschied den Vorgang sodann ungeachtet zumindest einer nachgewiesenen Warenrücksendung zugunsten dieses Käufers, da mein Sohn angeblich nicht innerhalb von 10 Tagen auf die entsprechende Mitteilung von PayPal reagiert hätte. Die Tatsache, dass mein Sohn zum einen diesbezüglich keine Mitteilung von PayPal erhalten hatte und er sich zum anderen zum Zeitpunkt der angeblichen Fristsetzung in einem Auslandsurlaub befand und so gar nicht hätte reagieren können, stellte für PayPal keinen Grund dar, die getroffene Entscheidung zumindest noch einmal hinreichend zu überprüfen! Auch der Hinweis, dass mein Sohn den AGB von PayPal nicht einmal eine für den Verkäufer geltende so genannte 10-Tages-Frist entnehmen konnte, interessierte PayPal während der folgenden Einwände nicht, da sie ja angeblich in der Email auf die Folgen einer Nichtbeachtung der Frist hingewiesen hätten!
Nach fernmündlicher Auskunft von PayPal soll es in derartigen Fällen sogar üblich sein, eine Kaufpreis- rückerstattung unabhängig von einer nachgewiesenen Rücksendung der Ware zu veranlassen.
Somit befindet sich der Käufer -der es möglicherweise von Anfang an auf dieses Ergebnis angelegt hat- derzeit sowohl im Besitz eines relativ wertvollen Artikels als auch des Kaufpreises, der nicht einmal voll- ständig entrichtet war ... ... wenn er die Ware zwischenzeitlich nicht gar schon wieder weiter veräußert hat!?
PayPal lässt sich insoweit gar nicht auf eine weitere Diskussion ein und hält es nicht einmal für notwendig, sich nochmals mit dem Käufer in Verbindung zu setzen, um eine weitergehende Klärung u. a. zu den angeblichen Artikelabweichungen sowie zur Warenrücksendung etc. zu erreichen.
Hier wurde also bereits im Vorfeld durch PayPal eine rechtliche Auseinandersetzung und Klärung zwischen Verkäufer und Käufer nach Ablauf aller für den Käufer geltenden Fristen und der sonstigen Käuferpflichten durch die Entscheidung einer Kaufpreisrückerstattung ohne Warenrücksendung nicht nur erschwert, sondern es wurde durch diese Vorgehensweise von PayPal auch eine gerichtliche Entscheidung zum jeweiligen Anspruch sozusagen "vorweg genommen" und es besteht nunmehr die Gefahr, Kaufpreis und Ware endgültig verloren zu haben!
Ich halte dies weder für ein sorgsames und kundenorientiertes Geschäftsgebaren von PayPal, noch für eine in dieser Form rechtmäßige Vorgehensweise eines Geldinstitutes.
Für uns gilt: nie wieder eine Zahlung über PayPal, weil die Risiken nahezu unüberschaubar erscheinen!
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