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Wer im Internet ungeschwärzte Urteile veröffentlicht und dadurch die persönlichen und geschäftlichen Verhältnisse eines Mitbewerbers herabsetzt oder verunglimpft, kann abgemahnt und auf Unterlassung in Anspruch genommen werden. Das entschied das OLG Hamm bereits im Frühjahr 2008.
Beitrag von Herbert Huber, Wasserburg am Inn
07.08.2009, 20:40 Uhr
Das Urteil, dass Gerichtsurteile im Namen des Volkes nicht veröffentlicht werden dürfen, ist ein echter Schildbürgerstreich (oder schlimmer): Es wirft tatsächlich die Frage des ersten Kommentators auf, ob Urteile nicht immer geschwärzt veröffentlicht werden müssen; auch schon bei der Urteilsverkündigung (die im Rechtstaat eigentlich öffentlich sein sollte. Oder ist sie das nicht? Ich war noch nie dabei). Beim Fazit der it-recht kanzlei "Bei der Veröffentlichung von (negativen) Gerichtsurteilen über Konkurrenten ist Vorsicht geboten" kann man "(negativen)" weglassen. Ein Gerichtsurteil ist wohl immer für eine der Parteien negativ und immer geeignet, eine der Parteien herabzusetzen. Das gilt selbstverständlich auch schon im Gerichtssaal.
Ich empfehle der Klägerin gegen den damaligen urteilsverkündenden Richter zu klagen. Das OLG Hamm hat bestätigt, dass das Urteil seinerzeit herabsetzend war und somit nicht veröffentlicht werden durfte. :-)
Weitere Kommentare zu diesem Artikel:
dieses urteil kann ja wohl nicht gemeint sein:http://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/hamm/j2008/4_U_157_07urteil20080226.html
Urteile ergehen in Namen des Volkes und sind öffentlich! Warum darf dann das Urteil nicht publiziert werden? Haben die Gerichte etwa bei den erfassten Urteilen etwas zu verheimlichen? Die Entscheidung finde ich mehr als seltsam!
Das Urteil kann ich durchaus nachvollziehen. In unserem Fall hat der jetzt Unterlegene auf unserem Portal einen Shop betrieben. Aufgrund von groben Verstössen wurde ihm dieser Betrieb untersagt undc wir haben den Shop übernommen. Daraufhin folgte eine Klage verbunden mit einer Hetzkampagne gegen... » Weiterlesen
Guten Tag! Nach dem Lesen Ihres interessanten Artikels, stellt sich mir die Frage, ob Urteile nicht immer geschwärzt veröffentlicht werden müssen. Unabhängig vom UWG müssten doch auch Gründe des Persönlichkeitsrechts dafür sprechen, die Namen der streitenden Parteien unkenntlich zu machen, oder?
Abmahnung: Wegen Veröffentlichung ungeschwärzter Urteile im Internet von 30.07.2009
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