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Leserkommentar zum Artikel

Anleitung zur Gestaltung einer abmahnsicheren Newsletter-Anmelde-Funktion

Viele Betreiber von gewerblichen Internetseiten bieten ihren Besuchern die Möglichkeit an, sich über die Website für den eigenen E-Mail-Newsletter anzumelden. Dabei werden im Rahmen des Anmelde-Verfahrens jedoch häufig nicht die gesetzlichen Mindestanforderungen an eine wirksame Einwilligungserklärung für E-Mail-Werbung erfüllt. Unsere aktuelle Anleitung zeigt auf, wie der Anmeldungsvorgang zum Newsletter nach den Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung rechtssicher gestaltet werden kann.

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Wohin mit der Widerrufsbelehrung

Beitrag von H. Weigl
17.08.2015, 18:27 Uhr

Danke für den sehr interessanten Artikel.

Könnte die Widerrufsbelehrung auch im Bestätigungsmail stehen? Den langen Wust in einer schmalen Sidebar unterzubringen, ist nicht optimal.

Mit Dank im Voraus und beste Grüße Huberta Weigl

Weitere Kommentare zu diesem Artikel | Alle 3 Kommentare vollständig anzeigen

  • Zeit für eine Aktualisierung? von Michael Stollmann, 24.01.2021, 13:21 Uhr

    In den letzten Jahren hat sich ja nun doch einges geändert. Wird es da nicht Zeit, diesen Artikel, sowie die Generatoren anzupassen? Z.B. hinsichtlich der Messung von Öffnungs.- bzw. Klcikraten in Newslettern?

  • - von D. Boesche, 08.05.2018, 13:19 Uhr

    Darf man sich von den Bestandskunden, die sich nicht explizit zum Newsletter angemeldet haben, per Mail die Einwilligung zum Newsletterversand einholen und kann man sie dann genauso behandeln wie diejenigen, die das Häkchen bei der Newsletter-Checkbox gesetzt haben? Oder muss man dann auch wieder... » Weiterlesen

  • Mag. von Angelika Wohofsky, 30.08.2016, 12:55 Uhr

    Meines Wissens als Online Marketer geht das nicht. Es muss VOR Absenden der E-Mail Adresse über das Widerrufsrecht aufgeklärt werden. Auch ist die Bestätigungsmail WERBEFREI zu halten. Viel nachdenklicher stimmt mich aber die neue Datenschutzrichtlinie, die ab 2018 in der EU gilt. Danach sollen... » Weiterlesen

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