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Die IT-Recht-Kanzlei erhält in letzter Zeit häufig Schreiben von Filesharing-Abmahnern, die der Meinung sind, die Störer-Rechtsprechung sei in den Fällen, in denen Kinder das Internet genutzt haben, wegen des "Halzband"-Urteils des BGH nunmehr hinfällig. Haben sie damit Recht?
Beitrag von Werner Schmitt
07.08.2009, 11:14 Uhr
Zu dieser Entscheidung kann man dem BGH nur gratulieren! Allein aus Gründen des gesunden Menschenverstandes muss bereits einleuchten, dass man Dritten seinen Account nicht unkontrolliert zur Verfügung stellen kann und soll. Auch in einer Ehe gilt nun mal (leider) immer noch das Sprichwort: Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser!
Weitere Kommentare zu diesem Artikel:
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Muss ich nun mein Kind ständig beaufsichtigen, wenn es im Internet surft? Oder genügt es, wenn ich einmal auf die Gefahren aufmerksam mache. Wenn ich nur aufklären muss, macht es doch wenig Sinn, von der Störerhaftung "befreit" zu werden, da erfahrungsgemäß die meisten Jugendlichen eh machen was... » Weiterlesen
Filesharing: Wird die "Halzband"-Entscheidung des BGH die Störer-Rechtsprechung an die Kette legen? von 06.08.2009
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