Serie zur Reisevermittlung über das Internet – Teil 6: Ein Ausschluss der Haftung ist unwirksam, wenn er die Haftung für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit umfasst
Die [neue Serie der IT-Recht Kanzlei|vermitteln-reisen-internet-rechtssicher.html] nimmt in unregelmäßigen Abständen die gängigsten AGB-Klauseln von Online-Reisevermittlern unter die rechtliche Lupe. Diesmal geht es um eine Klausel nach welcher der Verwender (Reisevermittler) seine Haftung für leichte Fahrlässigkeit seines Erfüllungsgehilfen ausschließen will.
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Beitrag von Unbekannt
01.07.2015, 10:33 Uhr
Ihr Vorschlag einer wirksamen Klauselformulierung scheint - meines Erachtens - aufgrund der BGH-RSpr. zur geltungserhaltenden Reduktion in AGB ebenfalls unzulässig (BGH vom 15. November 2006 - VIII ZR 3/06; anknüpfend an BGH vom 6. April 2005 - VIII ZR 27/04).
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Ohne Titel von Unbekannt, 10.02.2010, 11:52 Uhr
Gerade diese abstrakte Prüfung kann doch nie auf jeden Einzelfall zutreffen. Daher ist es ganz klar, dass es immer einer Auslegung bedarf; so funktioniert die Juristerei eben. Zu denken, dass man eine Haftung generell ausschließen kann, wenn's um so wichtige Ding wie Leib & Leben geht, ist einfach... » Weiterlesen
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Reisevermittlung von Unbekannt, 04.02.2010, 09:57 Uhr
Was fällt denn unter leichte Fahrlässigkeit des Erfüllungsgehilfen? Und wer ist der Erfüllungsgehilfe? Bei einer Pauschalreise hätte ich den Reiseführer als Erfüllungsgehilfen der Reisegesellschaft gesehen; aber wenn's sich um eine Vermittlung über das Internet handelt...???
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