Veräußerung einer Internetdomain außerhalb der Spekulationsfrist steuerfrei
Im betrieblichen bzw. gewerblichen Bereich ist die Differenz zwischen Einkaufspreis und Verkaufspreis nach Abzug der Gemeinkosten ein steuerpflichtiger Ertrag des Unternehmers. Das gilt ganz unabhängig davon, mit welchen Wirtschaftsgütern der Unternehmer handelt. Steuerpflichtig ist also auch der Verkauf von Internetdomains. Wie der „private“ Verkauf von Internetdomains zu handhaben ist, hat nunmehr das Finanzgericht Köln geklärt.
Auf welchen Zeitraum bezieht sich die Spekulationsfrist?
Beitrag von mlheenes
24.05.2015, 10:11 Uhr
"Verlängert sich auf 10J., wenn man auch nur kurze Zeit einen Internetshop laufen hatte."
Beziehen sich die 10J. Frist - seit Registrierung der Domain, oder - seit z.B. der letzten Anzeigenschaltung von Google Adsense Werbung oder Amazon Werbekostenerstattung?
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