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Leserkommentar zum Artikel

Fragen aus der Praxis zur Widerrufsbelehrung 2014 - Teil 10 der Serie zum neuen Widerrufsrecht

Neben den im Rahmen der Serie bereits beantworteten Fragen hat die Einführung des neuen Verbraucherwiderrufsrechts eine Reihe einzelner weiterer Fragen aufgeworfen, die zum Abschluss ebenfalls beantwortet werden sollen. Darunter sind etwa Fragen zu Beschädigungen der Ware beim Transport, den Folgen eines verspäteten Widerrufs oder Problemen rund um die Packstation. Diese und weitere Fragen werden im folgenden Beitrag beleuchtet.

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Überraschende Klauseln

Beitrag von Dipl.-Jur Wolfgang Stell
25.04.2015, 07:20 Uhr

In der Juristerei ist Präzision in der Sprache keine Wortklauberei! Sie schreiben: "Eine solche Klausel wäre wohl alleine schon wegen ihres überraschenden Charakters unwirksam." Anders als die unangemessen benachteiligende Klausel nach § 307 BGB ist die überraschende Klausel nach § 305c BGB nicht nur unwirksam, sondern sie ist von vornherein nicht einbezogen, d.h. sie wird gar nicht Vertragsbestandteil.

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