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Leserkommentar zum Artikel

Die EU-Verbraucherrechterichtlinie – Teil 7: Zahlungsaufschläge für Zahlungsarten

Im 7. Teil der Serie zur EU-Verbraucherrechterichtlinie der IT-Recht Kanzlei geht es um Zahlungsaufschläge für Zahlungsarten. Viele Händler bieten aus Gründen der Konkurrenzfähigkeit Verbrauchern auch solche Zahlungsarten an, denen sie aus verschiedensten Gründen eher ablehnend gegenüberstehen. Für diese unbeliebten Zahlungsarten werden häufig „Strafzuschläge“ erhoben, um die Verbraucher von der Auswahl dieser Zahlungsarten abzuhalten. Dieser Praxis wird durch die Umsetzung der EU-Verbraucherrechterichtlinie ein Riegel vorgeschoben.

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Paypal erlaubt keine Gebührenweitergabe

Beitrag von Linda
09.02.2015, 10:25 Uhr

In den Nutzungsbedingungen von Paypal ist die Gebührennahme doch ausgeschlossen, oder?: 4.6: „Keine Zuschläge. Es ist ihnen nicht gestattet, Zuschläge oder Gebühren für PayPal-Zahlungen oder die Akzeptanz von PayPal als Zahlungsverfahren zu erheben.“ Bitte um Klärung. linda.mieleck@gmx.de

Weitere Kommentare zu diesem Artikel | Alle 6 Kommentare vollständig anzeigen

  • In der Theorie ganz Nett... von Caspian, 10.02.2016, 23:40 Uhr

    ...in der Praxis sieht das aber anders aus. Hier werden von Händlern oder auch schon Unternehmen wie Mobilfunkanbieter eine Gebühr erhoben für Standartzahlungsarten wie Überweisungen um alle Kunden dahingehend zu nötigen auf das Sepa Lastschriftverfahren umzuschwenken.

  • Nachnahme zumutbar und kostenlos (wenn der Transportdienstleister eine Gebühr erhebt?) von Alexander Kipp, 19.05.2014, 15:11 Uhr

    Nachnahme sollte ja eine zumutbare Zahlungsart sein, aber wie sieht es hier mit den vom Transportdienstleister erhobenen Gebühr aus? Damit ist die Zahlungsart für den Kunden ja nicht mehr kostenlos, aber gleichzeitig wird die Gebühr ja nicht vom Online-Shop, sondern vom Transportdienstleister... » Weiterlesen

  • Online Finanzierung von Ellie, 17.01.2014, 14:20 Uhr

    Betrifft es Online Finanzierung auch? Danke in Voraus

  • ... wird immer komplizierter und ändert gar nichts ... von Michael, 16.01.2012, 16:56 Uhr

    Da sollten die Gesetzgeber mal selbst einkaufen gehen. Vielleicht gibt es einen Lerneffekt. Viele Händler machen die Waren um xx% teurer und geben großzügig 5-10% Rabatt bei Vorkasse. Somit ist der Strafzuschlag 5-10% für ungeliebte Händlerzahlungsanbieter, welche man aber wegen der hohen... » Weiterlesen

  • auch IT-Rechtsanwälte können irren ! von Schöffler, 20.10.2011, 20:59 Uhr

    >>Bietet ein Händler beispielsweise neben der Vorkasseüberweisung auch Paypal als Zahlungsmethode an, wobei dem Händler für die Transaktion via Paypal eine Gebühr in Höhe von 1,9% der Kaufpreises entsteht, darf er für die Zahlung mit Paypal maximal einen Zuschlag von 1,9% des Kaufpreises gegenüber... » Weiterlesen

  • Transaktionsgebühr ? von CP, 20.10.2011, 09:44 Uhr

    Im Artikel geht man hier lediglich von den Kosten von 1,9 % (Provision) für die Zahlung per PayPal aus. Wie steht es mit den Transaktionsgebühren von 0,35 €/Zahlung, die zusätzlich zur Provision entstehen? Ich habe mich für einen Aufschlag von 2,5% entschieden, wobei der Kunde einen Teil... » Weiterlesen

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