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Der BGH hat in einer gestern verkündeten Entscheidung zu der Frage Stellung genommen, ob ein Versandhändler, der Waren über eine Preissuchmaschine (Preisvergleichsliste) im Internet bewirbt, dabei auch auf beim Erwerb der Waren hinzukommende Versandkosten hinweisen muss.
Beitrag von Unbekannt
24.07.2009, 14:29 Uhr
Wie weit soll der Käuferschutz noch gehen? Jeder, der im Versandhandel etwas bestellt, weiß daß i. d. R. Versandkosten anfallen. Quelle, Otto, Neckermann & Co. haben das schon jahrelang mit Ihren Katalogen vorgemacht. Und wer die AGB hinten nicht gelesen hat ist selber Schuld (macht eh kaum ein Kunde, da er dazu schon einen Anwalt bräuchte - aber das ist ja Sinn und Zweck der Sache).
Immer rauf auf die Versandhändler, besonders auf die kleinen. Die großen können sich ja Ihre Anwälte leisten. Noch dazu wo jedes Gericht eine andere Entscheidung fällt. Da sollte lieber mal was gemacht werden!!!!!!!!!!!!!!
Bundesgerichtshof: Zu Versandkosten bei Preissuchmaschinen von 17.07.2009
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