Tel.: +49 (0)89 / 130 1433-0
Fax: +49 (0)89 / 130 1433-60
E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de
„Much ado about nothing“ – die Händler auf Deutschlands größter Internetauktionsplattform eBay sind verunsichert angesichts des neuen Rücknahmeprozesses des Internetauktionsriesen. Sollte man es daher mit Shakespares berühmter Komödie halten und die massiven Drohgebärden im Internet ignorieren oder versteckt sich hinter dem neuen Rücknahmeprozess tatsächlich eine Abmahnfalle für Händler? Der folgende Beitrag möchte die entstandene Problematik beleuchten.
Beitrag von Ebay-Fan
18.07.2009, 11:21 Uhr
Der neue Rücknahmeprozess scheint doch erhebliche Probleme zu beinhalten; höchstwahrscheinlich wird sich eine Reihe von Verkäufer für die Deaktivierung dieser Funktion entscheiden, um so unnötige Diskussionen mit dem Kunden zu vermeiden, in denen der Verkäufer herausfinden muss, was der Käufer mit welcher vorgefertigten Antwort sagen wollte oder nicht. Ebay hat hier wohl - statt Prozesse zu vereinfachen - eine Menge von Rechtsunsicherheiten geschaffen. Schade eigentlich! Aber der gute Wille war da und Ebay kann selbst ja immernoch die Taste: "ich habe es mir anders überlegt" drücken!:-)
Weitere Kommentare zu diesem Artikel:
...oder eBAY gestaltet den Prozess derart um, dass er den Erfordernissen der obigen Ausführungen genügt. Die Intension von eBay war ja letztendlich keine kriminelle.
eBay und der neue Rücknahmeprozess - droht Händlern hier eine Abmahnung? von 19.07.2009
IT-Recht Kanzlei
Alter Messeplatz 2
80339 München
Tel.: +49 (0)89 / 130 1433 - 0
Fax: +49 (0)89 / 130 1433 - 60
E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de