§ 28a BDSG: Panikmache in Sachen Inkasso
In letzter Zeit häufen sich Anfragen besorgter Mandanten zum Regelungsgehalt des mit Wirkung zum 01.04.2010 neu geschaffenen § 28a des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Viele Händler sind der Ansicht, durch diese Vorschrift daran gehindert zu sein, Forderungen und damit auch Daten säumiger Schuldner an Inkassodienstleister weiterzugeben. Diese breite Verunsicherung nehmen wir zum Anlass, die Vorschrift des § 28a BDSG in Bezug auf die Inkassotätigkeit näher zu beleuchten.
Besten Dank für diese verständliche Darstellung
Beitrag von Segantini
24.07.2014, 12:34 Uhr
Als juristischer Laie ist man natürlich verunsichert, wenn plötzlich Kredite und Verträge verweigert werden und sich herausstellt, daß ein Schufa Eintrag dahinter steckt - trotz bestrittener Forderung. Denn hier wird ja der Rechtsweg ausgehebelt, ein Schufa Eintrag kommt in seiner Wirkung einem Urteil gleich, da man seine Bonität nur zurückerhält, wenn man die Forderungen der Gegenpartei vollständig erfüllt, obwohl man vor Gericht sicher gute Karten gehabt hätte.
Diese sonderbare Paralleljustiz erzeugt Angst, pure Angst. Denn nun muß plötzlich der angebliche Schuldner Klage einreichen, Gerichtskosten vorstrecken, Paragraphen wälzen ... und das alles in großer Anspannung, denn man wurde ja von der Situation überrascht, sitzt möglicherweise schon bald auf der Straße, da kein Vermieter einen mehr haben will.
Gut also, daß es Beiträge gibt, die einem diese Angst nehmen können - oder zumindest so weit abfedern, daß man sich dem unverständlichen Paragraphendschungel nicht mehr völlig ausgeliefert fühlt.
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Versäumnisse des Gläubigers von Tobias, 08.02.2017, 20:59 Uhr
Ein interessanter Artikel, zu dem auch erwähnt werden muss, dass sich so mancher Vertragspartner, möglicherweise primär im B2C-Bereich, durch Androhung der Übermittlung von Negativdaten eine (gesteigerte) Zahlungsmotivation des Gegenüber erhofft - nicht selten mit unberechtigter Forderung - die... » Weiterlesen
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von Tobias, 08.02.2017, 19:53 Uhr
Ein interessanter Artikel, zu dem auch erwähnt werden muss, dass sich so mancher Vertragspartner, möglicherweise primär im B2C-Bereich, durch Androhung der Übermittlung von "Negativdaten" eine Zahlungsmotivation des Gegenüber erhofft - nicht selten mit unberechtigten Forderungen - die vor... » Weiterlesen
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Sehr schöne Argumentation – hat mir Super geholfen von Oliver B., 11.04.2013, 14:54 Uhr
Als Nichtjurist und (trotzdem) Datenschutzbeauftragter bin ich immer wieder auf der Suche nach Argumenten um falsch verstandene Gesetzesregelungen richtig zu stellen. Dabei bin ich über Ihren Artikel gestolpert. Der ist zwar schon zwei Jahre alt aber immer noch aktuell. Wie hier beschrieben, ist... » Weiterlesen
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