FAQ der IT-Recht Kanzlei: zu den Themen E-Mail-Archivierung und IT-Richtlinie
Das Thema E-Mail-Archivierung gewinnt zunehmend an Bedeutung, da sich immer mehr Unternehmen darüber bewusst werden, dass sie ihren zahlreichen gesetzlichen Pflichten (Risikomanagement, Compliance) nachkommen müssen. Gleichzeitig wollen sie im Sinne des Mitarbeiterklimas eine private Nutzung des E-Mailverkehrs zulassen. Dabei ergeben sich bei der E-Mailarchivierung, bei Überwachung des E-Mailverkehrs und bei Sicherheits-Backups Konflikte mit dem Datenschutz des Arbeitnehmers sowie dem Fernmeldegeheimnis. Diese FAQ klären alle Fragen hierzu.
Betriebsrats E-Mail
Beitrag von Frank
22.03.2014, 20:07 Uhr
In der Zusammenfassung sind fast alle Informationen vorhanden die man zur Beantwortung zu Fragen der E-Mail Archivierung benötigt. Eine Frage bleibt da aber noch offen. Wenn ein Arbeitgeber private Mails untersagt, kann er im Grunde alles speichern und lesen, aber was ist mit der Kommunikation des Betriebsrates mit Kollegen und mit Gewerkschaftsvertretern oder umgekehrt? Muss oder sollte das in einer Betriebsvereinbarung gesondert geregelt werden?
Eigenen Kommentar schreiben?
Gerne können auch Sie uns einen Kommentar zu diesem Artikel hinterlegen.
Kommentar schreiben