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Genügt die abstrakte Angabe der Versandkosten, gestaffelt nach Kubikmetern, den Vorgaben der Preisangabenverordnung, wenn der Verbraucher erst im Rahmen der Bestellabwicklung exakt ermitteln kann, welche Versandkosten konkret anfallen? Das LG Münster bezieht hierzu Stellung.
Beitrag von Unbekannt
02.07.2009, 13:13 Uhr
...die Entscheidung des LG Münster wurde heute in vollem Umfang vom OLG Hamm (Az. I-4 U 73/09) aufgehoben und die Verfügung erlassen.
D.M.
Weitere Kommentare zu diesem Artikel:
...gegen die Entscheidung wurde Berufung eingelegt und die Ansicht des LG Münster dürfte vor dem OLG Hamm keinen Bestand haben. Erst am 26. Mai 2009 hat das OLG Hamm eine ähnlich fragwürdige Entscheidung des LG Münster sang- und klanglos aufgehoben. Besoners ulkig war im vorliegenden Fall, daß... » Weiterlesen
LG Münster: Abstrakte Angabe der Versandkosten nicht gleich abmahnbar von 22.05.2009
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