AGB-Bestätigungstexte im Online-Shop – Vorsicht bei der Wortwahl!
In vielen Online-Shops finden sich im Bestellablauf Bestätigungstexte wie „Ich habe die AGB gelesen und zur Kenntnis genommen“ oder „Hiermit bestätige ich, die AGB zur Kenntnis genommen zu haben und akzeptiere diese“. Häufig finden sich solche Texte im Zusammenhang mit einer Checkbox, die vom Kunden per Mausklick aktiviert werden muss, damit er den Bestellprozess fortsetzen kann. Was zunächst wie eine sinnvolle Beweiserleichterung für den Betreiber des Online-Shops aussieht könnte sich bei näherer Betrachtung jedoch als rechtliches Risiko für diesen herausstellen.
Verwirrt
Beitrag von Andy
23.11.2013, 14:48 Uhr
Sehr geehrter Herr Nagel,
und wie weiß man jetzt, ob man man sich auf der rechtssicheren Seite befindet ?
Checkbox: ja / nein ? oder nach Ihrem Tipp, wenn ich es richtig verstanden habe ?
Noch unverfänglicher wäre es aus unserer Sicht jedoch, den Kunden insoweit überhaupt nichts bestätigen zu lassen, sondern ihn lediglich hinreichend deutlich auf die entsprechenden Rechtsinhalte wie AGB, Widerrufsbelehrung oder Datenschutzerklärung hinzuweisen.
--------------------------------- Hier steht was anderes: ----------------------------------------------------------
4. Fehlerhafte Einbindung von AGB
.. " Dies kann beispielsweise umgesetzt werden durch einen entsprechenden deutlichen Hinweis auf die AGB bei Vertragsschluss, die Verlinkung oder eine sonstige Möglichkeit der Kenntnisnahme durch den Kunden sowie eine Checkbox für die notwendige Einwilligung. " ..
Quelle: http://www.e-recht24.de/artikel/ecommerce/6347-top-10-fehler-eroeffnung-onlineshop.html
--------------------------------------------------------------------------------------------------
Ich habe als Betriebswirt gelernt, dass die AGB vor dem Vertrag ausgehändigt werden müssen. Und da AGB ein Bestandteil allgemein formulierter Vertragsbedingungen des Unternehmens sind, müsste der Kunde dem auch zustimmen, bevor ein Vertrag unterschrieben wird. Deswegen ist die Chechbox doch korrekt ? Bei Kaufverträgen beispielsweise beim Autokauf, muss man doch auch ein Häckchen (AGB) setzen? Warum sollte das jetzt bei Online-Verträgen anders sein ?
Vielleicht habe ich was missverstanden und Sie können mir noch mal Klarheit verschaffen. Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen Andy
Weitere Kommentare zu diesem Artikel | Alle 3 Kommentare vollständig anzeigen
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Ankaufportal versteckt hohe Gebühr in AGB - ist das rechtens? von Familie B., 23.06.2016, 19:47 Uhr
Ein neues Ankaufsportal lockt mit sehr guten Ankaufspreisen zur Abzocke. Natürlich rechnet der VERBRAUCHER mit den einfachen Kosten einer Rücksendung, falls es nicht zum Ankauf kommt. Ehe es zum eigentlichen 'Verkauf' des gebrauchten Artikels kommen kann, muss man natürlich "ein Häkchen setzen". ... » Weiterlesen
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links von grübel, 26.11.2013, 08:29 Uhr
Hiess es denn nicht vor Kurzem noch, dass Links zur Aufklärung des Kunden nicht ausreichend sind Was denn nun ? Wieso stellt sich der Verkäufer besser, wenn der Kunde etwas bestätigt, was ihm laut Gesetzgebung vor Vertragsschluss eh vorleigen muss Man versteht die Welt nicht mehr
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Ist doch klar von Frank, 20.11.2013, 17:02 Uhr
Sorry, beifügen kann ich einen Werbeflyer AGB's sollten vorher gelesen werden bevor ich einen Vertrag abschließe - ODER? ABER warum gibt es bitte vom Gesetzgeber nicht einheitliche Textblöcke zu den jeweiligen Punkte wie beim Wiederruf (?). Wer in einem Onlineshop einkauft interessiert es meistens... » Weiterlesen
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