Leserkommentar zum Artikel Handlungsanleitung: Wie verkauft man rechtssicher alkoholische Getränke im Internet?

Wie verkauft man eigentlich rechtssicher alkoholische Getränke im Internet? Der nachfolgende Beitrag stellt im Einzelnen dar, welche rechtlichen Besonderheiten hierbei zu beachten sind. Dabei geht es insbesondere um die Auseinandersetzung mit drei rechtlichen Hürden, nämlich der Preisangabenverordnung, der Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung sowie dem Jugendschutzgesetz.

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Vorgaben der Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung (LMKV)

Beitrag von Marcel G.
22.06.2009, 11:46 Uhr

Hallo,

wie soll ich denn bitte als Online-Händler ein Mindesthaltbarkeitsdatum für meine Produkte angeben, dazu müsste ich ja jedes Produkt einzeln verkaufen und das MHD einpflegen. Das kann doch nicht im Ernst gefordert sein. Auch die Kennzeichnungspflicht des Alkoholgehalts halte ich für nicht umsetzbar.

Mit freundlichen Grüßen
Marcel G.

dienerle at arcor.de

Weitere Kommentare zu diesem Artikel:

  • Mindesthaltbarkeit bei weinähnlichen und schaumweinähnlichen Getränken von Martin E., 29.07.2009, 10:12 Uhr

    Nach dem Artikel müsste man bei Wein unter 10% die Mindesthaltbarkeit angeben, dem ist aber nicht so. Nach §7 Abs 6 entfällt die Angabe für "weinähnlichen und schaumweinähnlichen Getränken und hieraus weiterverarbeiteten alkoholhaltigen Getränken"

  • Ohne Titel von Unbekannt, 11.02.2009, 14:40 Uhr

    Hallo, es ist absolut unmöglich den Erwerb von Alkohol unter 18 jährigen zu unterbinden. In dem Alter kennen die immer genug andere Personen ( Freunden) die denen dies kaufen. Da denken wir es gibt für die Kinder einfachere Wege als den Alkohol zu bestellen. Die gehen einfach ins Geschäft oder... » Weiterlesen

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