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Das LG Oldenburg entschied mit Beschluss vom 20.05.2009, dass ein Online-Händler wettbewerbswidrig handelt, wenn er den Verbraucher nicht darüber informiert, ob der Vertragstext nach dem Vertragsschluss vom Unternehmer gespeichert wird und ob er dem Kunden zugänglich ist.
Beitrag von rmb
16.06.2009, 20:55 Uhr
Sind die im Bezug aufgeführten Beschlüße einstw. Verfügungen oder aus Hauptverfahren ??
Weitere Kommentare zu diesem Artikel:
Im ersten Satz sollte heißen ZEHN JAHRE
Ich frage mich so oder so wofür ich das angeben soll und muss? LAUT FINANZAMT MUSS ICH ALS HÄNDLER JAHRE alles aufbewahren! Auch die emails. Da kann mir kein Kunde was dazu sagen da ich sonst evtl. ärger bekomme vom Finanzamt da ich die Daten gelöscht habe sowie den Kaufvertag der via email... » Weiterlesen
Auf welche Informationen bezieht sich der Ausdruck "Vertragstext"? 1. auf die Informationen die zum Zeitpunkt des Kaufes auf der Artikelseite stehen? oder 2. auf den Inhalt der AGBs zum Zeitpunkt des Kaufes? Muss der Verkaufer nun die AGBs im Zusammenhang mit dem Verkauf speichern oder die... » Weiterlesen
Hallo, könnte man den Text von "Verkäufer" so auf seine mich-Seite übernehmen, um sich abzusichern? Oder was sollte man sonst tun? Viele Grüße :-)
Ich glaube wenn wir keine "Rechts"anwälte hätten brauchten wir alle den ganzen Quatsch nicht wirklich. Wenn wirklich jeder Kunde die ganzen Paragraphen vor Kauf lesen würde, käme kein Kauf zustande. Die Paragraphen sind doch nur noch für die Anwälte und interessieren nicht wirklich. Was... » Weiterlesen
Der Vertragstext wird nach Vertragsschluss als eBay-Website ggf. bis zu 90 Tage gespeichert und kann vom Kunden weiterhin bei eBay unter der jeweiligen Artikelnummer eingesehen werden. Über die Druckfunktion des Browsers kann die maßgebliche Website ausgedruckt werden. Da (...Firma...) aber keinen... » Weiterlesen
Nun ja, die meisten Händler habe die AGB's und somit nachweislich auf der Mich-Seite hinterlegt und ist somit jedem zugänglich und jederzeit einsichtbar. Zudem erhalten bei guten Onlineshop die Kunden die AGB's in ausgedruckter Form. Das sollte genügen. Große Online-Händler wie z.B. Quelle machen... » Weiterlesen
Bei aller Liebe... Es ist ja wohl etwas naiv zu glauben, eine Rechtsanwaltskanzlei würde ihr Wissen kostenlos zur Verfügung stellen...
Ich würde es auch begrüßen, wenn Sie hier einen AGB Mustertext diesbezüglich zu diesem Text hier veröffentlichen würden. Danke.
Was soll der ganze Zirkus eigentlich ? Wer sich bei ebay registriert, egal ob Käufer oder Verkäufer, muß deren AGB akzeptieren. <b>Dort ist der ganze Quatsch schon einmal geregelt.</b> "...Hiervor kann sich nur der Käufer schützen, der das Angebot sichert. Mit Blick auf die vermeintlich... » Weiterlesen
LG Oldenburg: AGB müssen zwingend Informationen zur Speicherung des Vertragstexts enthalten von 01.06.2009
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