LG Oldenburg: AGB müssen zwingend Informationen zur Speicherung des Vertragstexts enthalten
Das LG Oldenburg entschied mit Beschluss vom 20.05.2009, dass ein Online-Händler wettbewerbswidrig handelt, wenn er den Verbraucher nicht darüber informiert, ob der Vertragstext nach dem Vertragsschluss vom Unternehmer gespeichert wird und ob er dem Kunden zugänglich ist.
Es ist einfach nur noch zu lachen wenn es nicht so irre teuer wäre
Beitrag von Traurig
13.06.2009, 01:24 Uhr
Ich glaube wenn wir keine "Rechts"anwälte hätten brauchten wir alle den ganzen Quatsch nicht wirklich. Wenn wirklich jeder Kunde die ganzen Paragraphen vor Kauf lesen würde, käme kein Kauf zustande. Die Paragraphen sind doch nur noch für die Anwälte und interessieren nicht wirklich.
Was interessiert mich als Kunde wirklich. Nicht viel nur was kostet es, wie kann ich es zurück schicken wenn es nicht gefällt, wer muss dann was bezahlen und in welchen Zeitraum kann ich es zurück schicken. Das war`s mehr sagt mir im Ladengeschäft auch niemand. Die Garantie, Batterieverordnung und und und sehe ich zuhause in meinem Warenkarton.
Es ist wirklich lächerlich was hier im Internet abgezogen wird und das sich so etwas Recht im Name des Gesetztes nennt. Das man sich über solchen Pille Palle unterhalten muss weil der Kunde nicht aufklärt wird das Ebay die Angaben löscht. Was habe ich den als Kunde im Laden in der Hand wenn ich meinen Karton wegwerfe? Na da eröffnet sich doch gerade einen neue Abmahnchance das die Läden mich als Kunden darüber belehren müssen das ich den Karton aufheben muss wenn dort die Garantie vermerkt ist, sonst habe ich doch nichts mehr in den Händen auf dem Kassenbon steht das nicht drauf.
Wenn die Regierung mal ausschlafen würde und mal reale Kosten für Abmahnungen festlegt (einfach eine EU Reglung für alle) oder noch besser das der „arme Geschädigte“ erstmal selbst zahlen muss und wir nur eine Aufforderung erhalten dürfen damit eventuelle Fehler oder neue Paragraphen aufgenommen werden können, wenn gerechtfertigt, dann würden die Abmahnungen garantiert von 100% auf 10% sinken, oder noch weniger? Sollen die Herren doch mal in die Läden gehen und schauen ob da alles penibel Rechtens ist, aber ist doch viel bequemer am Computer im Internet den Kümmel aus dem Käse zu suchen.
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nachtrag von Dennis X, 03.07.2009, 00:31 Uhr
Im ersten Satz sollte heißen ZEHN JAHRE
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Verstehe ich nicht von Dennis X, 03.07.2009, 00:30 Uhr
Ich frage mich so oder so wofür ich das angeben soll und muss? LAUT FINANZAMT MUSS ICH ALS HÄNDLER JAHRE alles aufbewahren! Auch die emails. Da kann mir kein Kunde was dazu sagen da ich sonst evtl. ärger bekomme vom Finanzamt da ich die Daten gelöscht habe sowie den Kaufvertag der via email... » Weiterlesen
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AGB von rmb, 16.06.2009, 20:55 Uhr
Sind die im Bezug aufgeführten Beschlüße einstw. Verfügungen oder aus Hauptverfahren ??
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Was bedeutet hier "Vertragstext"? AGBs oder Artikelseite?? von hw, 14.06.2009, 13:01 Uhr
Auf welche Informationen bezieht sich der Ausdruck "Vertragstext"? 1. auf die Informationen die zum Zeitpunkt des Kaufes auf der Artikelseite stehen? oder 2. auf den Inhalt der AGBs zum Zeitpunkt des Kaufes? Muss der Verkaufer nun die AGBs im Zusammenhang mit dem Verkauf speichern oder die... » Weiterlesen
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Ohne Titel von eBayerin, 13.06.2009, 10:43 Uhr
Hallo, könnte man den Text von "Verkäufer" so auf seine mich-Seite übernehmen, um sich abzusichern? Oder was sollte man sonst tun? Viele Grüße :-)
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Ohne Titel von Verkäufer, 03.06.2009, 22:51 Uhr
Der Vertragstext wird nach Vertragsschluss als eBay-Website ggf. bis zu 90 Tage gespeichert und kann vom Kunden weiterhin bei eBay unter der jeweiligen Artikelnummer eingesehen werden. Über die Druckfunktion des Browsers kann die maßgebliche Website ausgedruckt werden. Da (...Firma...) aber keinen... » Weiterlesen
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AGB's von Micha, 03.06.2009, 18:52 Uhr
Nun ja, die meisten Händler habe die AGB's und somit nachweislich auf der Mich-Seite hinterlegt und ist somit jedem zugänglich und jederzeit einsichtbar. Zudem erhalten bei guten Onlineshop die Kunden die AGB's in ausgedruckter Form. Das sollte genügen. Große Online-Händler wie z.B. Quelle machen... » Weiterlesen
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Ohne Titel von Unbekannt, 03.06.2009, 14:53 Uhr
Bei aller Liebe... Es ist ja wohl etwas naiv zu glauben, eine Rechtsanwaltskanzlei würde ihr Wissen kostenlos zur Verfügung stellen...
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AGB Mustertext von Ebay Powerseller, 03.06.2009, 13:39 Uhr
Ich würde es auch begrüßen, wenn Sie hier einen AGB Mustertext diesbezüglich zu diesem Text hier veröffentlichen würden. Danke.
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LEX EBAY von EXPOWERSELLER, 03.06.2009, 11:29 Uhr
Was soll der ganze Zirkus eigentlich ? Wer sich bei ebay registriert, egal ob Käufer oder Verkäufer, muß deren AGB akzeptieren. <b>Dort ist der ganze Quatsch schon einmal geregelt.</b> "...Hiervor kann sich nur der Käufer schützen, der das Angebot sichert. Mit Blick auf die vermeintlich... » Weiterlesen
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