Rückzahlungsvereinbarung im Arbeitsvertrag: Wann der Arbeitgeber leer ausgeht
Übernimmt der Arbeitgeber die Kosten einer Fortbildung des Arbeitnehmers, will er sich absichern: Verlässt der Arbeitnehmer das Unternehmen, soll er die Kosten an den Arbeitgeber zurückzahlen. Solche Rückzahlungsvereinbarungen sind jedoch häufig in unzulässiger Weise vereinbart – mit der Folge, dass der Arbeitgeber leer ausgeht…
Fortbildung und Rückzahlungsvereinbarung - Was passiert, wenn der Arbeitgeber seine "Pflichten" nicht erfüllt?
Beitrag von X
23.08.2013, 16:52 Uhr
Sehr geehrte Frau Schulten,
ich habe eine Frage zum Thema Rückzahlungsvereinbarung.
Im Januar 2009 habe ich mich mit einem Vorstandsmitglied unseres Hauses (Geldinstitut) über eine Forbildungsmaßnahme (Studium neben der Arbeit über 7 Semester) verständigt.
Daraufhin sollte ich die Kernpunkte des Gespräches, sowie meine Forderungen, als schriftlichen Antrag an den Gesamtvorstand weiterleiten.
Darin enthalten waren u. a. die Kostenübernahme des Studiums (ca. 12000,-) und 10 Wochen bezahlter Urlaub für die Anfertigung der Bachelorthesis.
Im April 2009 erfolgte ein Vorstandbeschluss über die Genehmigung der Fortbildung. Darin wird der Umgang mit dieser Forbildungsmaßnahme in unserem Hause beschrieben. Dabei gilt allgemein eine Beurlaubung für die Thesis von bis zu 10 Wochen, ABER es folgt ein Zusatzabsatz, dass darüber hinaus mein Einzelantrag genehmigt wird (somit ohne erkennbare Einschränkung).
Im Februar 2010 sollte ich dann die Anmeldeunterlagen an die Personalabteilung weiterleiten. Ich bat dabei um Anmeldung im Sinne des Antrages vom Januar 2009.
Beginn des Studiums war im März 2011. In diesem Monat erhielt ich auch das Verpflichtungsschreiben (36 Monate nach Beendigung des Studiums), welches von mir unterschrieben wurde.
Bis zu diesem Zeitpunkt, weder bei Antragseinreichung beim Vorstand noch bei der Anmeldung durch die Personalabteilung, wurde mir ein abweichender Umgang im Handeln mit den Kernpunkten meines Antrages suggeriert.
Nun kommt der Wendepunkt, der mein Problem wiederspiegelt.
Im Oktober 2012 erhielt ich ein Schreiben des Vorstandes mit der Information, dass der bezahlte Urlaub für die Thesis auf 10 Tage reduziert wird, obwohl 10 Wochen vereinbart und genehmigt wurden. Dies ist eine Benachteiligung um ca 80%. Gespräche mit dem Vorstandsmitglied persönlich und über den Personalrat blieben ohne Erfolg.
Mein Studium läuft durchweg positiv und wird im August 2014 beendet sein. Was sind nun meine Rechte, welche Möglichkeiten / Rechte habe ich, muss ich die Kosten bei einer Kündigung bezahlen (trotz dieser einseitigen Benachteiligung), habe ich Chancen auf Erfolg ??
Ich hoffe sehr, dass Sie mir weiterhelfen können und würde mich über eine Antwort per Email (tesoro84@gmx.net) sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
X
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