Leserkommentar zum Artikel
LG Frankfurt am Main: Darstellung von AGB in zu kleinem Scrollfenster ist wettbewerbswidrig
Mit Beschluss vom 27.01.2009 (Az. 3-11 O 12/09) hat das Landgericht Frankfurt am Main entschieden, dass die Darstellung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen in einem weniger als 6 Zeilen umfassenden Scrollfenster wettbewerbswidrig ist.
Regulierungswahnsinn
Beitrag von Unbekannt
31.05.2009, 16:28 Uhr
Hier tobt wieder der typisch deutsche Regulierungswahnsinn!
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