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Leserkommentar zum Artikel

Rechtswahl in AGB gegenüber Verbrauchern

Der grenzüberschreitende Waren- und Dienstleistungsverkehr hat viele Vorteile für Unternehmer und Verbraucher – gerade innerhalb der EU. Allerdings können rechtliche Schwierigkeiten auftreten, insbesondere wenn es um die Frage des auf die Verbraucherverträge anwendbaren Rechts geht. Zwar können Unternehmer grundsätzlich durch AGB-Klausel das Recht bestimmen, nach dem sich der Vertrag mit dem Verbraucher richten soll. Jedoch werden solche AGB-Klauseln von der Rechtsprechung der deutschen Gerichte nicht immer als wirksam angesehen. Die IT-Recht Kanzlei beleuchtet die Thematik in einem umfassenden Beitrag.

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Beitrag von Alexander Reichelt
22.07.2013, 12:54 Uhr

Hallo,

erstmal Danke für diesen Beitrag! Ich bin Jura-Stundent und hab da eine kleine Frage: Nehmen wir an ich betreibe einen Online-Shop aus Deutschland (Anfangs eine UG). Mein Online shop soll neben Deutschland auch Österreich, Schweiz und sagen wir Russland einbeziehen. Natürlich werden alle Sprache wie Deutsch, Englisch und Russisch angeboten. Sagen wir, ein Kunde aus Sankt Petersburg bestellt sich einen Artikel und möchte es aus Deutschland nach Russland verschickt haben. Auf welche rechtliche Sachen/Bestimmungen muss ich als Online-Shop-betreiber achten? Die Deutschen AGBs wurde ins Russische übersetzt, sodass für den Russischen Bürger die AGBs verständlich sind.

Bei vielen Online Shops steht der Satz, dass der Kunden seinen Wohnsitz in Deutschland haben muss.

Jetzt stellt sich die Frage, wieso? Was hindert den möglichen Kunden daran, meine Ware aus Frankreich oder Russland zu bestellen?

Ich würde mich auf eine Antwort freuen.

Vielen Dank!

Weitere Kommentare zu diesem Artikel | Alle 2 Kommentare vollständig anzeigen

  • Versuchen Sie es mal von Frank, 24.07.2013, 09:38 Uhr

    Suchen Sie sich einen Studierenden Kollegen aus St. Petersburg und schicken Sie ihm ein Paket mit DHL, vergessen Sie den Zoll dabei nicht. Wenn Sie die Erfahrung gemacht haben wissen Sie warum, wiso und weshalb.

  • Gleichstellung der Verbraucher? von F.P., 01.05.2013, 09:25 Uhr

    Wenn wir das ganze jetzt umdrehen, also der Händler hat seinen Sitz in Deutschland und er belehrt den Kunden nach dem Österreichischen Rücktrittsrecht, dann würde er den Österreichischen Kunden schlechter Stellen als den Deutschen. Bzw. in dem Fall stellt der Österreichische Händler den deutschten... » Weiterlesen

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