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Der Film über den "Kannibalen von Rotenburg" darf gezeigt werden, da dessen Persönlichkeitsrecht gegenüber der Kunst- und Filmfreiheit der Filmschaffenden zurückstehen muss.
Beitrag von Vegetarier
28.05.2009, 07:36 Uhr
Im wahrsten Sinne des Wortes hat es ja schon Geschmack, dass ein Mann, der eine andere Person zerstückelt und teilweise gegessen hat, nun auf SEIN Recht pocht, während ihm die Rechte und noch schlimmer das Leben seines Opfers offensichtlich egal waren. Bei solchen Taten wünscht man sich die alten Römer mit ihrer "Auge-um-Auge, Zahn-um-Zahn" Mentalität zurück und muss sich fragen: in was für einer Welt leben wir eigentlich?
BGH: Spielfilm über "Kannibalen von Rotenburg" darf gezeigt werden von 27.05.2009
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