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Wenn bei eBay ein Privatverkäufer Gewährleistung, Garantie und Rücktritt wirksam ausschließt, besteht für die Annahme einer stillschweigenden Beschaffenheitsgarantie durch den Angebotstext wenig Raum. Zwischen Privaten ist ein Haftungsausschluss üblich und auch bei Vertragsschluss über das Internet ebenso möglich.
Beitrag von RA Christian Franz, LL.M.
26.05.2009, 14:49 Uhr
Ein interessantes Urteil, m.E. aber nicht korrekt. Es wird zwar das Urteil des BGH vom 29. 11. 2006 (VIII ZR 92/06, NJW 2007, 1346) zitiert, aber nicht konsequent berücksichtigt. Danach führt eine Angebotsbeschreibung zu einer "Beschaffenheitsvereinbarung", die gleichberechtigt neben einem ebenfalls vereinbarten Gewährleistungsausschluss steht. Wörtlich heißt es in dem Urteil:
"Beide Regelungen stehen, zumindest aus der Sicht des Käufers, gleichrangig nebeneinander und können deshalb nicht in dem Sinne verstanden werden, dass der umfassende Gewährleistungsausschluss die Unverbindlichkeit der Beschaffenheitsvereinbarung zur Folge haben soll."
Dann aber hätte der Angebotstext ausgelegt und ermittelt werden müssen, ob eine Beschaffenheitsvereinbarung vorlag und welchen Inhalt sie hatte. Statt dessen hat das OLG ausschließlich (und ausführlich) geprüft, ob eine Beschaffenheitsgarantie übernommen wurde. Eine so weitgehende Verpflichtung des Verkäufers ist nach dem zitierten BGH-Urteil allerdings gerade nicht notwendig erforderlich, um zur Unbeachtlichkeit des Gewährleistungsausschlusses zu führen. Es genügt eben eine Beschaffenheitsvereinbarung. Dieses Ergebnis ist auch schlüssig, wäre doch sonst die Folge, dass der Verkäufer bei konsequenter Weiterentwicklung des Gedankengangs des OLG selbst ein Boot ohne Motor, ein anderes oder nicht schwimmfähiges Boot hätte liefern können, ohne Ansprüche des Käufers fürchten zu müssen. Stets hätte ihm in diesen Fällen der Gewährleistungsausschluss zur Seite gestanden, obwohl er ersichtlich in seinem Angebotstext etwas anderes versprochen hat.
Ob das Ergebnis auch bei richtiger Anwendung der vom BGH aufgestellten Grundsätze erzielt worden wäre, kann ohne Einsicht in die Akte kaum gesagt werden. Ich habe allerdings den Verdacht, dass eine Revision oder jedenfalls eine Nichtzulassungsbeschwerde des Käufers gar keine schlechten Erfolgsaussichten hätte.
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eBay-Privatverkauf - Ausschluss der Gewährleistung und trotzdem eine Beschaffenheitsgarantie? Nein! von 26.05.2009
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