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Wenn bei eBay ein Privatverkäufer Gewährleistung, Garantie und Rücktritt wirksam ausschließt, besteht für die Annahme einer stillschweigenden Beschaffenheitsgarantie durch den Angebotstext wenig Raum. Zwischen Privaten ist ein Haftungsausschluss üblich und auch bei Vertragsschluss über das Internet ebenso möglich.
Beitrag von Freischwimmer
26.05.2009, 13:59 Uhr
Ist ja alles gut und schön was das OLG Celle hier meint, doch geht man bei einem Bootskauf nicht automatisch davon aus, das dieses auch funktionstüchtig ist? Warum sonst kauft man denn ein Boot? Die Tatsache, dass der Motor in einer Wassertonne getestet wurde, könnte beim Laien doch den Eindruck erwecken, der Verkäufer wende eine spezielle Prüfmaßnahme an, um auf Numme sicher zu gehen, dass der Motor auch tatsächlich funktioniert.
Weitere Kommentare zu diesem Artikel:
Hallo, Sehr interessanter Artikel. Wie sieht es denn aus wenn ein Artikel , der funktioniert, von privat an privat verkauft wird? Es wurde nicht auf einen Gewahrleistungausschluss hingewiesen. Nun soll der verkaufte Artikel einen defekt haben und der Käufer will ihn zurück geben. Mit... » Weiterlesen
Ein interessantes Urteil, m.E. aber nicht korrekt. Es wird zwar das Urteil des BGH vom 29. 11. 2006 (VIII ZR 92/06, NJW 2007, 1346) zitiert, aber nicht konsequent berücksichtigt. Danach führt eine Angebotsbeschreibung zu einer "Beschaffenheitsvereinbarung", die gleichberechtigt neben einem... » Weiterlesen
eBay-Privatverkauf - Ausschluss der Gewährleistung und trotzdem eine Beschaffenheitsgarantie? Nein! von 26.05.2009
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