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Die Anmeldung von Gemeinschaftsmarken wird immer beliebter. Das erstaunt nicht, schließlich fallen dadurch erheblich geringere Kosten an, als wenn in allen oder mehreren der Mitgliedstaaten der Europäischen Union die Kosten für den Markenerwerb aufzubringen wären. Die IT-Recht Kanzlei geht im nachfolgenden Beitrag auf die Fragen ein, die ihr in der letzten Zeit im Zusammenhang mit der Anmeldung von Gemeinschaftsmarken am häufigsten gestellt wurden.
Beitrag von Kurlbaum
20.05.2009, 14:00 Uhr
Ein sehr informativer Artikel. Vielen Dank für die Erläuterungen.
Ich höre immer wieder, dass man sich auch seine Domain als Marke schützen lassen sollte.
Wenn man eine generische Domain hat, soll die ja meist für die im Namen genannte Ware wirksam werden. Was damit nicht zu o.g. Einschränkungen passt.
Trotzdem schaffen es manche, Domains als Marke einzutragen. Vielleicht nur bei Kunstwörtern?
Mit ferundlichen Grüßen
J. Kurlbaum
Große FAQ rund um die Anmeldung einer Gemeinschaftsmarke von 10.06.2007
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