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Angesichts der doch recht schwierigen Materie, soll der Übersicht und der Verständlichkeit halber die nachfolgenden Rechtsprobleme im Rahmen einer "FAQ" dargestellt werden. Dieser Beitrag ist ein Ausschnitt aus dem aktuellen E-Book "Rechtliche Rahmenbedingungen der Archivierung von E-Mails" der IT-Recht Kanzlei.
Beitrag von Diethelm Ehni
05.08.2008, 10:00 Uhr
wenn man die private Nutzung nicht erlauben sollte
(so habe ich es zumindestens verstanden) wie sieht es mit der duldung aus?. Wird diese gleichgestellt mit einer Erlaubnis ?
mfg Ehni
Weitere Kommentare zu diesem Artikel:
Von einer Duldung spricht man dann, wenn der Arbeitgeber die private Nutzung der firmeninternen Kommunikation (E-Mail, Telefon, …) verbietet, dieses Verbot jedoch nicht kontrolliert und sanktioniert (sondern die private Nutzung toleriert/duldet). Die Duldung wird erst dann der Erlaubnis... » Weiterlesen
Die häufigsten Fragen zum Thema "Rechtssichere E-Mail Archivierung" von 22.08.2007
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