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Aus der Stilblüten-Ecke des Internets sind sie nicht mehr wegzudenken: die Disclaimer. Mit schlichten, aber einprägsamen Formeln wie „Keine Abmahnung ohne Kontakt“ sollen sie Website-Betreiber vor kostspieligen Abmahnungen schützen. Leider hat gerade dieser relativ weit verbreitete Disclaimer neuerdings einen markanten Nachteil: seine Verwender werden doch abgemahnt – und zwar gerade weil sie ihn verwenden.
Beitrag von Unbekannt
14.05.2009, 08:00 Uhr
Mir scheint, egal, wie man sich auch anstrengt gesetzeskonforme AGB zu erstellen, es gibt immer und überall einen, der etwas daran zu mäkeln hat und irgendein Gericht, das letztlich dem Kläger Recht gibt.
Wäre es unterm Strich nicht sinnvoller, die AGB völlig weg zu lassen oder als AGB zu vermerken: "Es gelten die aktuellen Vorschriften und Gesetzte aus BGB, HGB, Datenschutz usw...., oder vielleicht:
"Es gelten die aktuellen Gesetze der BRD und der EU"
Weitere Kommentare zu diesem Artikel:
Da hat mein Vorredner bestimmt nicht ganz unrecht, ich denke aber, dass selbst der Hinweis darauf, dass das BGB Geltung hat, abgemahnt werden könnte... ;-)
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