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Leserkommentar zum Artikel

Hersteller: können einen Verkauf gemäß dem UVP nicht verlangen

Ein Hersteller darf online Händler nicht zwingen, ihre Ware entsprechend den unverbindlichen Preisempfehlungen des Herstellers zu verkaufen. Der Händler kann in einem solchen Fall von dem Hersteller die Unterlassung dieser Aufforderung verlangen.

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eine andere Auffassung

Beitrag von Jürgen Haupt
18.04.2013, 13:19 Uhr

..warum ist das eine positive Nachricht, dass eine Hersteller seine Waren nicht zu einem aus seiner Sicht und für den beratenden Fachhandel notwendigen Preis verkaufen lassen darf? Tatsache ist doch, dass es sich weder um einen Angebotsoligopol seitens des Herstellers handelt , sondern ein Kunde die freie Wahl hat welches Produkt er kauft, noch dass es sich um eine beratungsfreie Ware handelt, die der gemeine Verbraucher aus eigenem Ermessen für sein Kind "mal eben" nach "gut Dünken" bestellen sollte. Also wird der Versender durchschnittlich von der Beratung seines kostenmäßig schlechtergestellten Fachhandels profitieren, wenn er diese Ware preiswerter als dieser anbietet und nach dessen Beratung verkauft. Da ist es doch legitim, dass ein Hersteller es vorzieht, dass bei Preisgleichheit ein Kunde gewünscht ist, der sich womöglich vom Fachhandel beraten lässt und das Produkt dort auch kauft.....ein ganz sicher "unter dem Strich" zufriedenerer Kunde!

Wie wäre es, wenn es keine Gebührenordnung für Rechtsanwälte geben würde und jeder seine eignen "Kampfpreise" kalkulieren dürfte? Ist es nicht letztendlich im Sinne des Mandanten Wert auf Beratungsqualität zu legen die nunmal mit einer bestimmten Vergütung zusammenhängen muss?

Just my two Cents...

Weitere Kommentare zu diesem Artikel

  • Wie setzen Hersteller UVPs anders durch? von Peter Nagy, 18.04.2013, 23:51 Uhr

    Statt dem Onlinehändler UVPs unzulässig vorzuschreiben, wenn dieser die Ware zu Kampfpreisen verhökert, gehen Hersteller dazu über, den Wiederverkaufsrabatt des Händlers einfach so zu senken, daß diesem bei Beibehaltung des Kampfpreises kein Gewinn mehr bleibt oder er sogar Geld draufzahlt. Man... » Weiterlesen

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