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Immer häufiger wird die IT-Recht-Kanzlei mit Fällen konfrontiert, in denen drahtlose Computernetzwerke von Unbekannten missbraucht werden, um fremde Daten auszuspähen. Nicht selten bemerken die Betroffenen erst, dass ihre persönlichen Daten ausgespäht wurden, wenn sie unverhofft eine Ware geliefert bekommen, die sie überhaupt nicht bestellt hatten oder (wie bereits von der IT-Recht-Kanzlei berichtet) wenn ihnen ein anwaltliches Schreiben ins Haus flattert, in dem ihnen ein urheberrechtlicher Verstoß vorgeworfen wird.
Beitrag von Advocatus
01.05.2009, 19:50 Uhr
Zu einem anderen Ergebnis ist allerdings vor längerer Zeit das AG Wuppertal gekommen. Dieses sah eine Strafbarkeit nach dem TKG und verwarnte den Angeklagten mit Strafvorbehalt.
Weitere Kommentare zu diesem Artikel:
Sehr geehrte Damen und Herren, mit großer Aufmerksamkeit habe ich Ihren Beitrag zu diesem Thema zur Kenntnis genommen. Vor kurzen habe ich zu selbigen, oben genannten Sachverhalt (Ungesichertes Netz/Schwarzsurfen mit Flatrate) eine strafrechtliche Prüfung durchgeführt. Ich bin, ebenso wie Sie,... » Weiterlesen
Strafrechtliche Aspekte beim Zugriff auf fremde WLAN-Netzwerke von 19.01.2007
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