Betrifft ab März 2013 Importeure und Händler: EU-Holzverordnung sieht neue Pflichten beim Inverkehrbringen von Holz vor
Bereits im Jahr 2010 hat das EU-Parlament eine Verordnung zur Bekämpfung des Handels mit illegalem Holz in der EU erlassen. Mit Hilfe der Verordnung sollen die Wälder in den Exportländern vor illegaler Abholzung geschützt werden. Zudem soll der Wald als Element des Klimaschutzes in seinem Bestand gestärkt werden. Für Importeure von Holz und Holzerzeugnissen sieht diese sog. EU-Holzverordnung neue Pflichten vor. Auch Händler von Holzerzeugnissen sind davon betroffen. Die IT-Recht Kanzlei erläutert die neuen Vorschriften und deren Konsequenzen.
Dymondwood?
Beitrag von Sina
08.04.2013, 14:01 Uhr
Hallo, können Sie mir sagen, ob die Holzverordung auch für Dymondwood oder Dymalux gilt?
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